Auszug - 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005  

 
 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
RAT/0592/2006 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stubenrauch beantwortet die Frage der Stadtverordneten Loepp (CDU) zur kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung f

Herr Stubenrauch beantwortet die Frage der Stadtverordneten Loepp (CDU) zur kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung für Fäkalienabfuhr. Der Ausschuss wird über die interne Analyse informiert.

 

 

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung (bisherige Fassung)  des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2005 (Wirtschaftsjahr 2005) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig,

 

den zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2006 gemäß der Anlage zum

Zwischenbericht über die Abwicklung der Maßnahmen des

Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2005 mit

 

a)               dem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von

                                                                                          1.369.174,14 €

 

b)               den weiteren Mittelbedarf von

                                                                                           445.295,77 €.

 

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Übertragung der Kreditermächtigung aus dem

Wirtschaftsjahr 2005 in das Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von

                                                                                                            1.459.000,00 €

zustimmend zur Kenntnis.                

 

                       

 

 

Beschlussvorschlag: