Vorlage - RAT/0592/2006  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
22.02.2006 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Abschluss Fäka 2005 PDF-Dokument
Abschluss Kanal 2005 PDF-Dokument
Zwischenbericht2005_Mittelübertr66 PDF-Dokument
Zwischenbericht 2005 - Erläut66_Übertr PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung (bisherige Fassung)  des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2005 (Wirtschaftsjahr 2005) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss beschließt

 

den zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf in 2006 gemäß der Anlage zum

Zwischenbericht über die Abwicklung der Maßnahmen des

Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2005 mit

 

aa)             dem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von                            1.369.174,14 €

 

bb)             den weiteren Mittelbedarf von                                        445.295,77 €

 

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Übertragung der Kreditermächtigung aus dem

Wirtschaftsjahr 2005 in das Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von                                 1.459.000,00 €

zustimmend zur Kenntnis.                

 

                       

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung (alte Fassung) des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 30.11.2005 gegeben.

 

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Erfolgsplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Vermögensplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrausgaben

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2004 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0232/2004 ver­wiesen.

 

Gem. § 13 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2005 als Anlage beigefügt (s. Anlage im Erläuterungsheft zum Haushalt 2005). Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2005 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2005 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte, geringe Jahresüberschuss in 2005 in Höhe von 4.700 € ergibt. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich das Ergebnis verbessern und ein höherer Überschuss erzielt wird.

 

 

3. Abschluss der Gebührenhaushalte

 

In den Gebührenhaushalten liegen die kameralen Abschlüsse 2005 für die Kostenrechnenden Einrich­tungen “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die bereinigten kameralen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer                                          + 49.629,40 €

            Fäkalienabfuhr                                                                                       - 123.921,20 €

 

Während die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt “Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 300.000 € vorsah, konnte diese im kameralen Ergebnis vermieden und sogar  der angeführte Überschuss erreicht werden. Dieses positive Ergebnis ergibt sich insbesondere durch Mehreinnahmen bei den Kanalbenutzungsgebühren und Wenigerausgaben bei den kalkulatorischen Kosten  sowie bei der Umlage an den Wupperverband.

Der Bestand der Rücklage Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt zum 31.12.2005 = 188.598,12 €.

 

Das Defizit bei der Fäkalienabfuhr ist auf geringere Einnahmen bei den Fäkalienabfuhrgebühren für feste Gruben (-140.494,82 €) zurückzuführen. Während die Planung 2005 von einem Frischwasserbezug von 43.250 cbm ausging, wurden im Ergebnis lediglich nur rd. 25.600 cbm berücksichtigt.

 

Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen.

 

Um der Verpflichtung des KAG nachzukommen, führt der SAW einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser Nachweis wird zusammen mit den Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte zur Betriebsabrechnung vorgelegt.

 

Die betriebswirtschaftlichen Endbestände beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer haben sich wie folgt entwickelt:

 

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                                         1.025.472,52 €

            Zinsen 2000 – 2004                                                                             146.557,80 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                                              239.866,08 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                                              - 38.597,35 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                                             -114.071,86 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2003                                             -368.452,85 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2004                                              - 39.665,56 €

                                                                                                                                             

            Endbestand 31.12.2004                                                                       851.108,78 €

                                     

Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2003 und 2004 mit dem Überschuss des Jahres 2000 und entsprechender Rücklagenentnahme verbleibt kein Defizitvortrag, der in den Gebührenkalkulationen 2006 und 2007 auszugleichen wäre.

 

Der Bestand dient dazu, zukünftige Erhöhungen der Kanalbenutzungsgebühren zu mildern bzw. zu vermeiden.

 

Nach Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2005 im Rahmen der Betriebsabrechnung wird der Endbestand zum 31.12.2005 fortgeschrieben.

 

 

Die betriebswirtschaftlichen Endbestände beim Gebührenhaushalt Fäkalienabfuhr haben sich wie folgt entwickelt:

                                                                                           Feste Gruben           Kleinkläranlagen

            Rücklagenbestand 31.12.1999                                  14.796,79 €                        632,34 €

            Zinsen 2000                                                                                                          648,06 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2000                  - 14.796,79 €                   - 9.770,87 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2001                  - 18.815,98 €                 - 75.555,66 €

            Verzicht Defizitvortrag 2001                                      18.815,98 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2002                  - 55.284,62 €                   92.613,29 €    

            Verzicht Defizitvortrag 2002                                      55.284,62 €

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2003                  - 52.396,95 €                   52.008,08 €

            Verzicht Defizitvortrag aus 2003                               52.396,95 €                                     

            betriebswirtschaftliches Ergebnis 2004                  - 99.026,59 €                   - 9.077,31 €

 

            Endbestand 31.12.2004                                          - 99.026,59 €                   51.497,93     

 

Nach Verrechnung des Defizits des Jahres 2004 mit den Überschüssen der Jahre 2002 und 2003 verbleibt bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss aus dem Jahr 2003 in Höhe von 51.497,93 €, der mit 25.000 € in der Kalkulation 2005 und mit 26.500 € in der Kalkulation 2006 als Überschussvortrag berücksichtigt wurde.

 

Bei den festen Gruben wurde im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 auf den Defizitvortrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 52.396,95 € verzichtet (siehe RAT/0503/2005). Aus dem Abschluss 2004 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 99.026,59 €, das in der Gebührenkalkulation 2007 auszugleichen wäre.

 

Nach Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2005 im Rahmen der Betriebsabrechnung wird der Endbestand zum 31.12.2005 fortgeschrieben.

 

Die kameralen Abschlüsse der Gebührenhaushalte sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Nach Vorliegen der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse werden sich die Abschlüsse der Gebührenhaushalte noch ändern.

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2005, die die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden derzeit erstellt. Eine Fertigstellung kann für die Sitzung des Betriebsausschusses am 22.02.2006 aufgrund anderer Terminarbeiten nicht zugesagt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt.

 

 

 

4. Entwicklung im Vermögensplan

 

Der Vermögensplan (s. Anlage im Erläuterungsheft zum Haushalt 2005) konnte im Wirtschafts­jahr 2005 ohne Ausgleichsprobleme abge­schlossen werden.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2005 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2005 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2006 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen. Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt.

 

Da ein solches Verfahren im Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Betriebsleitung die o.a. beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2005 vor, die auch den Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2005 (Einsparungen 2005) zu beschließen.

 

Neben diesen zusätzlichen Mitteln ergibt sich bei mehreren Maßnahmen darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in 2006. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr erteilt  wurden bzw. um erforderliche Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass  dieser Mittelbedarf vom Betriebssausschuss beschlossen wird.

 

Wie aus den späteren Ausführungen zur Kreditwirtschaft ersichtlich,

wurden im Wirtschaftsjahr 2005 von der Kreditermächtigung 2005

in Höhe von                                                                                                             5.132.100,00 €

insgesamt                                                                                                               2.897.600,00 €

in Anspruch genommen, Differenz                                                                        2.234.500,00 €

 

Im Rahmen der Abschlussarbeiten 2005 wurden hiervon                                     1.459.000,00 €

als Kreditermächtigung in das Wirtschaftsjahr 2006 übertragen.

Diese Kreditermächtigung gilt gem. § 86 GO NRW bis zum Ende 2006.

 

Die Höhe errechnet sich aus der beigefügten Tabelle bezüglich den

Ausgabeübertragungen wie folgt:

 

Mittelübertragung gem. Spalte 7                                                                            1.369.174,14 €

+ Weiterer Mittelbedarf gem. Spalte 9                                  445.295,77 €

./. durch Erstattungen gedeckte Ausgaben für die

    Erneuerung der Kreisstraße im Bereich Buchholzen/

    Süppelbach                                                                       355.213,86 €                90.081,91 €

                                                                                                                                1.459.256,05 €

                                                                                               abgerundet:              1.459.000,00 €.

 

Es wird auch hierzu vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss der Übertragung der Kreditermächtigung zustimmt.

 

Es könnte eintreten, dass bei planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2006 aufgrund der Überhänge aus 2005 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen im Laufe des Jahres 2006 – trotz der Übertragung der Kreditermächtigung - eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.

 

Bezüglich der Einnahmen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 1.824.000 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 1.372.500,20 €. Die Mindereinnahmen in 2005 begründen sich durch Maßnahmenverschiebungen.

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2004 =                                                                                                        26.882.643,04 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2005 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2005 von                                                 27.726.769,02 €

Damit erhöhte sich dieser um                                                                                  844.125,98 €

 

Im Jahre 2005 wurden auf die im Vermögensplan vorgesehene

Kreditaufnahme (s. auch oben) von                                                                      5.132.100,00 €

 

Kreditaufnahmen in Höhe von                                                                                2.897.600,00 €

erforderlich, denen eine Tilgung von                                                                      2.053.474,02 €   

gegenüber stand – Differenz – s. o. -                                                                     844.125,98 €

 

Folgende Kredite wurden in 2005 aufgenommen:

 

- Kommunaldarlehen auf dem Kreditmarkt:                                                        1.500.0000,00 €

 

- bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite

  aus dem Infrastrukturprogramm „Sonderfonds Wachstumsimpulse“                     34.000,00 €

  aus dem Infrastrukturprogramm „Rahmenkredit“                                                 260.000,00 €                 

 

- bei der  NRW-Bank aus dem Programm

   “Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW                   

   (IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds                                                          1.103.600,00 €

                                                                                                                                2.897.600,00 €

 

Auf die schriftlichen Informationen in den Sitzungen des Werksausschusses am 16.02.2005, 29.06.2005 und am 30.11.2005 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 22.02.2006 wird verwiesen. 

Im Vorjahr betrug die Darlehensaufnahme 2.665.704,00 €.

 

 

6.      Mehrausgaben

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögens­planes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebs­verordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

Außerplanmäßige Ausgaben unter 50.000 € werden zur Kenntnis gegeben.

 

Im II. Halbjahr 2005 sind  beim Städtischen Abwasserbetrieb keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

a)                 das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

b)                 zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

c)                 im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

d)                 eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Da keiner der Punkte zutraf, wurde keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2005 notwendig.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Die Betriebsleitung geht zurzeit davon aus, dass in der für den 14.06.2006 vorgesehenen Sitzung des Betriebsausschusses die Sitzungsvorlage  Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr  2005 vorgelegt werden kann. Falls dies jedoch aufgrund des erheb­lichen Arbeitsaufwandes im Jahre 2006 wegen der vorgesehenen Einführung von NKF beim Städtischen Haushalt nicht möglich ist, würde die Vorlage im Betriebsausschuss am 13.09.2006 erfolgen.

Derzeit finden die Jahresabschlussarbeiten statt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird voraussichtlich Ende Februar ihre Prüfungstätigkeit aufnehmen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2005 sowie zusätzl. Mittelbedarf 2006

2.      Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2005 sowie zusätzl. Mittelbedarf

3.      Kameraler Abschluss 2005 zur Kostenrechnenden Einrichtung “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer”

4.      Kameraler Abschluss 2005 zur Kostenrechnenden Einrichtung “Fäkalienabfuhr”

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschluss Fäka 2005 (26 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 Abschluss Kanal 2005 (27 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 3 3 Zwischenbericht2005_Mittelübertr66 (60 KB) PDF-Dokument (35 KB)    
Anlage 4 4 Zwischenbericht 2005 - Erläut66_Übertr (64 KB) PDF-Dokument (31 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0592/2006   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0877/2007   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1220/2008   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1520/2009   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1813/2010   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb