Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von
der Betriebsleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung (bisherige Fassung) des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten
Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2005 (Wirtschaftsjahr 2005) zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss beschließt den zusätzlichen/weiteren Mittelbedarf
in 2006 gemäß der Anlage zum Zwischenbericht über die Abwicklung
der Maßnahmen des Vermögensplans im Wirtschaftsjahr 2005
mit aa) dem zusätzlichen Mittelbedarf in
Höhe von 1.369.174,14
€ bb) den weiteren Mittelbedarf von 445.295,77 € Der Betriebsausschuss nimmt die
Übertragung der Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsjahr 2005 in das
Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von 1.459.000,00
€ zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt: AllgemeinesIn § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung (alte
Fassung) des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand
und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die
Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen
Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2005 wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 30.11.2005 gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Erfolgsplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Vermögensplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrausgaben 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 13.12.2004 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und
Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie den Finanzplan beschlossen.
Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr. RAT/0232/2004 verwiesen. Gem. § 13 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Werkleitung aufzustellen und
über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Erfolgsplan Der Erfolgsplan ist
dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2005 als Anlage beigefügt (s. Anlage im
Erläuterungsheft zum Haushalt 2005). Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr
2005 festgestellt werden, dass sich beim Erfolgsplan ein normaler Vollzug
ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Aufstellung des
Jahresabschlusses 2005 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten
Sitzungsvorlage dargestellt. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte,
geringe Jahresüberschuss in 2005 in Höhe von 4.700 € ergibt. Aus heutiger Sicht
ist davon auszugehen, dass sich das Ergebnis verbessern und ein höherer
Überschuss erzielt wird. 3. Abschluss der Gebührenhaushalte In den Gebührenhaushalten liegen die kameralen Abschlüsse
2005 für die Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” vor. Die bereinigten kameralen
Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Während die Gebührenkalkulation für den
Gebührenhaushalt “Kanalbenutzer” noch eine Rücklagenentnahme von 300.000 €
vorsah, konnte diese im kameralen Ergebnis vermieden und sogar der angeführte Überschuss erreicht werden.
Dieses positive Ergebnis ergibt sich insbesondere durch Mehreinnahmen bei den
Kanalbenutzungsgebühren und Wenigerausgaben bei den kalkulatorischen
Kosten sowie bei der Umlage an den
Wupperverband.
Der Bestand der Rücklage
Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer beträgt zum 31.12.2005 = 188.598,12 €. Das Defizit bei der Fäkalienabfuhr ist auf geringere Einnahmen bei den Fäkalienabfuhrgebühren für feste Gruben (-140.494,82 €) zurückzuführen. Während die Planung 2005 von einem Frischwasserbezug von 43.250 cbm ausging, wurden im Ergebnis lediglich nur rd. 25.600 cbm berücksichtigt. Nach einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes
sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen,
Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die
Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist nicht mehr auf das kamerale
sondern auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Um der Verpflichtung des KAG nachzukommen, führt
der SAW einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite nach dem
betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Dieser Nachweis wird zusammen mit den
Gebührenkalkulationen und im Rahmen der Berichte zur Betriebsabrechnung
vorgelegt. Die betriebswirtschaftlichen
Endbestände beim Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer
haben sich wie folgt entwickelt: Rücklagenbestand 31.12.1999 1.025.472,52
€ Zinsen 2000 – 2004 146.557,80 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 239.866,08
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 -
38.597,35 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 -114.071,86 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2003 -368.452,85
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2004 -
39.665,56 € Endbestand 31.12.2004 851.108,78
€ Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2003 und
2004 mit dem Überschuss des Jahres 2000 und entsprechender Rücklagenentnahme
verbleibt kein Defizitvortrag, der in den Gebührenkalkulationen 2006 und 2007
auszugleichen wäre. Der Bestand dient dazu, zukünftige Erhöhungen der
Kanalbenutzungsgebühren zu mildern bzw. zu vermeiden. Nach
Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2005 im Rahmen der
Betriebsabrechnung wird der Endbestand zum 31.12.2005 fortgeschrieben. Die betriebswirtschaftlichen Endbestände beim Gebührenhaushalt
Fäkalienabfuhr haben sich wie folgt entwickelt: Feste
Gruben Kleinkläranlagen Rücklagenbestand 31.12.1999 14.796,79 € 632,34 € Zinsen 2000 648,06
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2000 - 14.796,79 € - 9.770,87 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2001 - 18.815,98 € - 75.555,66 € Verzicht Defizitvortrag 2001 18.815,98
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2002 - 55.284,62 € 92.613,29 € Verzicht Defizitvortrag 2002 55.284,62
€ betriebswirtschaftliches Ergebnis
2003 - 52.396,95 € 52.008,08 € Verzicht Defizitvortrag aus 2003 52.396,95 € betriebswirtschaftliches Ergebnis
2004 - 99.026,59 € - 9.077,31 € Endbestand 31.12.2004 -
99.026,59 € 51.497,93 € Nach Verrechnung des Defizits des Jahres 2004 mit den Überschüssen der Jahre 2002 und 2003 verbleibt bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss aus dem Jahr 2003 in Höhe von 51.497,93 €, der mit 25.000 € in der Kalkulation 2005 und mit 26.500 € in der Kalkulation 2006 als Überschussvortrag berücksichtigt wurde. Bei den
festen Gruben wurde im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 auf den Defizitvortrag
aus dem Jahr 2003 in Höhe von 52.396,95 € verzichtet (siehe RAT/0503/2005). Aus
dem Abschluss 2004 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 99.026,59 €, das in der
Gebührenkalkulation 2007 auszugleichen wäre. Nach
Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2005 im Rahmen der
Betriebsabrechnung wird der Endbestand zum 31.12.2005 fortgeschrieben. Die kameralen Abschlüsse der Gebührenhaushalte sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Nach Vorliegen der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse werden sich die Abschlüsse der Gebührenhaushalte noch ändern. Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2005,
die die Abschlüsse der Gebührenhaushalte und die Betriebsabrechnungsbögen sowie
detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a.
enthalten, werden derzeit erstellt. Eine Fertigstellung kann für die Sitzung
des Betriebsausschusses am 22.02.2006 aufgrund anderer Terminarbeiten nicht
zugesagt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des
Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt. 4. Entwicklung
im Vermögensplan Der Vermögensplan (s. Anlage im
Erläuterungsheft zum Haushalt 2005) konnte im Wirtschaftsjahr 2005 ohne
Ausgleichsprobleme abgeschlossen werden. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes 2005 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den
Ansätzen 2005 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2006 zusätzlich benötigt
werden, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt sind. Beim Städtischen
Haushalt wird in solchen Fällen eine Haushaltsausgaberestebildung vorgenommen.
Eine solche belastet das Ergebnis des Jahres, in dem sie erfolgt und nicht das
neue Haushaltsjahr. Die Erledigung ist ein einfaches Geschäft der laufenden
Verwaltung und wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt. Da ein solches Verfahren im
Eigenbetrieb nicht möglich ist, legt die Betriebsleitung die o.a. beigefügte
Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2005 vor, die auch den
Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung
schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung
aufgrund des Mittelüberhanges aus 2005 (Einsparungen 2005) zu beschließen. Neben diesen zusätzlichen Mitteln
ergibt sich bei mehreren Maßnahmen darüber hinaus ein weiterer Mittelbedarf in
2006. Hierzu wird auf die letzte Spalte der Anlage verwiesen. Es handelt sich
bei dieser Spalte entweder um Mittel, für die bereits Aufträge im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Maßnahmen des Vermögensplanes im Vorjahr
erteilt wurden bzw. um erforderliche
Restmittel. Auch hierzu wird vorgeschlagen, dass dieser Mittelbedarf vom Betriebssausschuss beschlossen
wird. Wie aus den späteren Ausführungen
zur Kreditwirtschaft ersichtlich, wurden im Wirtschaftsjahr 2005 von
der Kreditermächtigung 2005 in Höhe von 5.132.100,00
€ insgesamt 2.897.600,00 € in Anspruch genommen, Differenz 2.234.500,00
€ Im Rahmen der Abschlussarbeiten 2005
wurden hiervon 1.459.000,00
€ als Kreditermächtigung in das
Wirtschaftsjahr 2006 übertragen. Diese Kreditermächtigung gilt gem. §
86 GO NRW bis zum Ende 2006. Die Höhe errechnet sich aus der
beigefügten Tabelle bezüglich den Ausgabeübertragungen wie folgt: Mittelübertragung gem. Spalte 7 1.369.174,14
€ + Weiterer Mittelbedarf gem. Spalte
9 445.295,77
€ ./. durch Erstattungen gedeckte
Ausgaben für die
Erneuerung der Kreisstraße im Bereich Buchholzen/
Süppelbach 355.213,86
€ 90.081,91 € 1.459.256,05
€ abgerundet: 1.459.000,00 €. Es wird auch hierzu vorgeschlagen,
dass der Betriebsausschuss der Übertragung der Kreditermächtigung zustimmt. Es könnte eintreten, dass bei
planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2006
aufgrund der Überhänge aus 2005 und des weiteren Mittelbedarfs unter Umständen
im Laufe des Jahres 2006 – trotz der Übertragung der Kreditermächtigung - eine
Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die
Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist
aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bezüglich der Einnahmen ist
insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen
hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 1.824.000 € berücksichtigt.
Abgerechnet wurden 1.372.500,20 €. Die Mindereinnahmen in 2005 begründen sich
durch Maßnahmenverschiebungen. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2005 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2005 von 27.726.769,02
€ Damit erhöhte sich dieser um 844.125,98 € Im Jahre 2005 wurden auf die im
Vermögensplan vorgesehene Kreditaufnahme (s. auch oben) von 5.132.100,00
€ Kreditaufnahmen in Höhe von 2.897.600,00
€ erforderlich, denen eine Tilgung von 2.053.474,02
€ gegenüber stand – Differenz – s. o.
-
844.125,98 € Folgende Kredite wurden in 2005
aufgenommen: - bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau zinsgünstige Kredite
aus dem Infrastrukturprogramm „Sonderfonds Wachstumsimpulse“ 34.000,00 €
aus dem Infrastrukturprogramm „Rahmenkredit“
260.000,00 € - bei der NRW-Bank aus dem Programm
“Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW
(IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds 1.103.600,00 € 2.897.600,00 € Auf die schriftlichen Informationen
in den Sitzungen des Werksausschusses am 16.02.2005, 29.06.2005 und am 30.11.2005
und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 22.02.2006 wird
verwiesen. Im Vorjahr betrug die
Darlehensaufnahme 2.665.704,00 €. 6. Mehrausgaben Der Betriebsausschuss ist
entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei
Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes
10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten.
Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht
die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im
Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der
Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen. Außerplanmäßige Ausgaben unter
50.000 € werden zur Kenntnis gegeben. Im II. Halbjahr 2005 sind beim Städtischen Abwasserbetrieb keine
außerplanmäßigen Ausgaben angefallen. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes
ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn a)
das
Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und
diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine
Änderung des Vermögensplanes bedingt oder b)
zum
Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder
höhere Kredite erforderlich werden oder c)
im
Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen
oder d)
eine
erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen
Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende
Einstellung von Aushilfskräften handelt. Da keiner der Punkte zutraf, wurde
keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2005 notwendig. 8. Schlussbemerkung
Die Betriebsleitung geht zurzeit
davon aus, dass in der für den 14.06.2006 vorgesehenen Sitzung des Betriebsausschusses
die Sitzungsvorlage Feststellung des
Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr
2005 vorgelegt werden kann. Falls dies jedoch aufgrund des erheblichen
Arbeitsaufwandes im Jahre 2006 wegen der vorgesehenen Einführung von NKF beim
Städtischen Haushalt nicht möglich ist, würde die Vorlage im Betriebsausschuss
am 13.09.2006 erfolgen. Derzeit finden die
Jahresabschlussarbeiten statt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird
voraussichtlich Ende Februar ihre Prüfungstätigkeit aufnehmen. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Maßnahmen des Vermögensplanes 2005 sowie
zusätzl. Mittelbedarf 2006 2.
Erläuterungen zu den Maßnahmen des Vermögensplanes 2005
sowie zusätzl. Mittelbedarf 3.
Kameraler Abschluss 2005 zur Kostenrechnenden
Einrichtung “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” 4.
Kameraler Abschluss 2005 zur Kostenrechnenden
Einrichtung “Fäkalienabfuhr”
|
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