Auszug - Kanalisation noch nicht angeschlossener Einzelgrundstücke: " Beltener Str.8+10; Vorm Eickerberg 63; Viktoriastr. 4+9; Zur Mühle 9+10; Unterstraße 27+29; Eipringhausen 3+4; Am Hain 7,9+11; Am Weißdorn 1; Rautenbacher Weg 3; Hünger 8+10; Tente 131a+133a" hier: Baubeschluss und Zustimmung zu Mehrausgaben gem. § 13 der Betriebssatzung  

 
 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 8
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
RAT/0615/2006 Kanalisation noch nicht angeschlossener Einzelgrundstücke: " Beltener Str.8+10; Vorm Eickerberg 63; Viktoriastr. 4+9; Zur Mühle 9+10; Unterstraße 27+29; Eipringhausen 3+4; Am Hain 7,9+11; Am Weißdorn 1; Rautenbacher Weg 3; Hünger 8+10; Tente 131a+133a"
hier: Baubeschluss und Zustimmung zu Mehrausgaben gem. § 13 der Betriebssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gohl stellt die Kanalisation der bisher noch nicht angeschlossenen Einzelgrundstücke vor und begründet deren Notwendigkei

Herr Gohl stellt die Kanalisation der bisher noch nicht angeschlossenen Einzelgrundstücke vor und begründet deren Notwendigkeit. Die Fragen der Ausschussmitglieder zu den einzelnen Kanalbaumaßnahmen werden auch von der technischen Betriebsleitung beantwortet.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig die abwassertechnische Erschließung von folgenden, bislang noch nicht angeschlossenen Einzelgrundstücken: „Beltener Straße 8+10; Vorm Eickerberg 63; Viktoriastraße 4+9; Zur Mühle 9+10; Unterstraße 27+29; Eipringhausen 3+4; Am Hain 7, 9+11; Am Weißdorn 1; Rautenbacher Weg 3; Hünger 8+10 und Tente 131a+133°” Dies erfolgt auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. DerBetriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahmen selbst in der vorgeschlagenen Zeitschiene durchzuführen.

Den zur Durchführung in 2006 erforderlichen Mehrausgaben in Höhe von 69.000,- € stimmt der Betriebsausschuss gemäß § 13 der Betriebssatzung zu.

Die Deckung erfolgt über die gegenseitige Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben bei der Maßnahme „Unterwinkelhausen“ (Auftrag I 53122004). Hier ergeben sich durch ein günstiges Ausschreibungsergebnis entsprechende Einsparungen.

 

Beschlussvorschlag: