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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die notwendigen Mittel in Höhe von 40.000 € außerplanmäßig auf der HHSt. 1.639.965.1.0 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 63 bzw. durch zusätzliche Beiträge nach § 8 KAG. |
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