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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Zusammenhang mit dem Ausbau der K15 OD Hinterhufe. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die notwendigen Mittel in Höhe von 40.000 € außerplanmäßig auf der HHSt. 1.639.965.1.0 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 63 bzw. durch zusätzliche Beiträge nach § 8 KAG. Sachverhalt: Der Kreis beabsichtigt in 2006 die K15 OD Hinterhufe auszubauen. Der Ausbaubereich umfasst die Fahrbahn und einen Rad/Gehweg. Der Ausbau eines kombinierten Rad und Gehweges an der Kreisstrasse bedeutet hier, dass keine Kosten für die Straßenbauarbeiten auf die Anlieger entfallen (Förderung nach GVFG). Die Festlegung der OD und der Ausbau wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.09.2000 und im Rat der Stadt Wermelskirchen am 23.10.2000 vorgestellt und beschlossen. Die Verwaltung beabsichtigt nun im Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten entlang des neuen Rad/Gehweges eine ausreichende Beleuchtung der gesamten Ortsdurchfahrt sowie der Rad/Gehweganlage aufzustellen. Die vorhandene Beleuchtung besteht lediglich aus 2 Leuchten an den Holzmasten der Freileitung. Die Stromversorgung von Hinterhufe (Freileitungen) wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau als Erdkabel neu verlegt. Die Ausleuchtung erfolgt gemäß den in Wermelskirchen bekannten Leuchtenabständen. Für die Errichtung einer neuen Beleuchtung werden Beiträge erhoben. Die Kosten werden nach § 8 KAG verteilt. Folgende Baukosten sind zu erwarten: Kosten BEW Beleuchtung 30.000 € Kosten Tiefbauanteil 10.000 € Gesamtsumme 40.000 € Die Kostenbeteiligung der Anlieger wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.09.2000 mitgeteilt. Anschießend an den Baubeschluss ist beabsichtigt die Anlieger in einem Infoschreiben über die Kosten zu informieren. Es ist beabsichtigt keine Vorausleistung sondern mittels der Endabrechnung die Beiträge zu erheben. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht zur Verfügung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Wermelskirchen die notwendigen Mittel außerplanmäßig auf der HHSt. 1.639.965.1.0 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 63 bzw. durch zusätzliche Beiträge nach § 8 KAG. Die Bauarbeiten der K15 OD Hinterhufe beginnen im Sommer 2006. Die Bauzeit beträgt ca. 5 Monate.
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