Vorlage - RAT/0611/2006  

 
 
Betreff: Beleuchtung an der K15 OD Hinterhufe "Baubeschluss"
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
20.02.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
13.03.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Zusammenhang mit dem Ausbau der K15 OD Hinterhufe.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die notwendigen Mittel in Höhe von 40.000 € außerplanmäßig auf der HHSt. 1.639.965.1.0 bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 63 bzw. durch zusätzliche Beiträge nach § 8 KAG.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Kreis beabsichtigt in 2006 die K15 OD Hinterhufe auszubauen.

Der Ausbaubereich umfasst die Fahrbahn und einen Rad/Gehweg.

Der Ausbau eines kombinierten Rad und Gehweges an der Kreisstrasse bedeutet hier, dass keine Kosten für die Straßenbauarbeiten auf die Anlieger entfallen (Förderung nach GVFG).

Die Festlegung der OD und der Ausbau wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.09.2000 und im Rat der Stadt Wermelskirchen am 23.10.2000 vorgestellt und beschlossen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun im Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten entlang des neuen Rad/Gehweges eine ausreichende Beleuchtung der gesamten Ortsdurchfahrt sowie der Rad/Gehweganlage aufzustellen. Die vorhandene Beleuchtung besteht lediglich aus 2 Leuchten an den Holzmasten der Freileitung. Die Stromversorgung von Hinterhufe (Freileitungen) wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau als Erdkabel neu verlegt.

Die Ausleuchtung erfolgt gemäß den in Wermelskirchen bekannten Leuchtenabständen.

Für die Errichtung einer neuen Beleuchtung werden Beiträge erhoben.

Die Kosten werden nach § 8 KAG verteilt.

 

Folgende Baukosten sind zu erwarten:

Kosten BEW Beleuchtung      30.000 €

Kosten Tiefbauanteil               10.000 €

Gesamtsumme                       40.000 €

 

Die Kostenbeteiligung der Anlieger wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.09.2000 mitgeteilt.

Anschießend an den Baubeschluss ist beabsichtigt die Anlieger in einem Infoschreiben über die Kosten zu informieren. Es ist beabsichtigt keine Vorausleistung sondern mittels der Endabrechnung die Beiträge zu erheben.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht zur Verfügung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Wermelskirchen die notwendigen Mittel außerplanmäßig auf der HHSt. 1.639.965.1.0 bereitzustellen.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnittes 63 bzw. durch zusätzliche Beiträge nach § 8 KAG.

 

Die Bauarbeiten der K15 OD Hinterhufe beginnen im Sommer 2006. Die Bauzeit beträgt ca. 5 Monate.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.965.1.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

40.000

EUR

0

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

s. Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift