Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Das Plangebiet der 6. Änderung liegt im Bereich der Robert-Stolz-Straße gegenüber der Pestalozzischule. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen. |
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