Vorlage - RAT/0630/2006  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wirtsmühle", vereinfachtes Verfahren
A) Beschluss zur Aufstellung
B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
20.03.2006 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Das Plangebiet der 6. Änderung liegt im Bereich der Robert-Stolz-Straße gegenüber der Pestalozzischule. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

 

Zu B)

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß  § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A)        Beschluss zur Aufstellung

In seiner Sitzung am 22.09.2003 hat der Rat der Stadt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur beantragten 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ beschlossen (RAT/0218/2003).

Im Zuge der BauGB Novelle 2004 und zur allgemeinen Rechtssicherheit ist es heute sinnvoll, den Aufstellungsbeschluss ausdrücklicher zu fassen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung ist der Anlage 2: „Geltungsbereich“ zu entnehmen. Die beabsichtigte Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung, so dass diese im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

 

 

 

B)        Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung

Ziel des Entwurfs zur Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung einer Baufläche durch Verlegen von Baugrenzen zu schaffen (Anlage I: „Bebauungsplanentwurf“, Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen sowie Anlage II: „Begründung“, einschließlich zugehöriger Anlagen 1 - 4).

Die Planung sieht vor, im Wege des § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und zunächst die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          „Bebauungsplanentwurf“ (verkleinert), d. h.

                        Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen

 

Anlage II         „Begründung“ einschließlich zugehöriger Anlagen

                        Anlage 1:        „Übersichtsplan“

                        Anlage 2:        „Geltungsbereich“

                        Anlage 3:        „Luftbildausschnitt“

                        Anlage 4:        „Darstellung der Höhenlage der baulichen Anlagen“