Beschlussvorschlag: Zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Das Plangebiet der 6. Änderung liegt im Bereich der Robert-Stolz-Straße gegenüber der Pestalozzischule. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen. Sachverhalt: A) Beschluss
zur Aufstellung In seiner Sitzung am 22.09.2003 hat der Rat der Stadt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur beantragten 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wirtsmühle“ beschlossen (RAT/0218/2003). Im Zuge der BauGB Novelle 2004 und zur allgemeinen Rechtssicherheit ist es heute sinnvoll, den Aufstellungsbeschluss ausdrücklicher zu fassen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung ist der Anlage 2: „Geltungsbereich“ zu entnehmen. Die beabsichtigte Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung, so dass diese im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann. B) Beschluss
zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung Ziel des Entwurfs zur Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung einer Baufläche durch Verlegen von Baugrenzen zu schaffen (Anlage I: „Bebauungsplanentwurf“, Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen sowie Anlage II: „Begründung“, einschließlich zugehöriger Anlagen 1 - 4). Die Planung sieht vor, im Wege des § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und zunächst die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen. Anlage/n: Anlage I „Bebauungsplanentwurf“ (verkleinert), d. h. Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen Anlage II „Begründung“ einschließlich zugehöriger Anlagen Anlage 1: „Übersichtsplan“ Anlage 2: „Geltungsbereich“ Anlage 3: „Luftbildausschnitt“ Anlage 4: „Darstellung der Höhenlage der baulichen Anlagen“ |
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