Zu A) Aus den im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung zu beschließen. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt. |
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