Beschlussvorschlag: Zu A) Aus den im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Rat der Stadt nimmt die eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt. Sachverhalt: Für die Sitzung des Rates am 12.07.2004 wurde im Sachverhalt der Beschlussvorlage zunächst der bisherige Ablauf des Verfahrens zur 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ detailliert dargestellt (RAT/0163/2004). Wie dort aufgeführt, fand die erste öffentliche Auslegung in der Zeit vom 02.01.1996 bis zum 02.02.1996 statt (im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“). Anschließend
wurde in vorgenannter Sitzung die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) einstimmig beschlossen (Anlage I: „Gebiet der 3. Änderung des
FNP“). Außerdem hat der Rat der Stadt zugestimmt, dass die Abwägung der bisher
im Verfahren vorgebrachten Anregungen und der Anregungen zur zweiten
öffentlichen Auslegung - nach Durchführung der zweiten öffentlichen
Auslegung - in einer gemeinsamen Vorlage zusammengestellt wird. Über den nächsten Verfahrensschritt wurde im Januar 2006 entschieden (RAT/0557/2006). In seiner Sitzung vom 23.01.2006 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ einschließlich des Erläuterungsberichtes zum zweiten Mal öffentlich auszulegen (Anlage III: 3. Änderung des FNP“, Planzeichnung einschließlich Erläuterungsbericht und seiner Anlagen 1 und 2: „Lage im Stadtgebiet“ sowie „Gegenüberstellung: Bestand und Planung“). Die Auslegung wurde nach amtlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 03.02.2006 bis zum 06.03.2006 durchgeführt. Dies geschah parallel zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 21 „Jahnstraße/ Unterweg“. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.02.2006 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um eine Stellungnahme bis zum 06.03.2006 gebeten. Überleitung des Verfahrens ins neue Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB vom 27. August 1997 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 geändert. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung zu erfolgen hat, die in der Begründung im Umweltbericht ihren Niederschlag finden muss. Das neue BauGB räumt jedoch eine Übergangsregelung für laufende Verfahren ein, wonach das alte Recht anwendbar bleibt, wenn das Verfahren eines Bauleitplanes bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen wird. Die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Jahnstraße/Unterweg“ wird daher nach den
Überleitungsvorschriften in § 244 BauGB zur Rechtskraft geführt. Das bedeutet,
dass für dieses Verfahren die Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem
20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung finden. Zu
A) Behandlung der Anregungen aus der 1. und 2.
öffentlichen Auslegung a) Bürger Von den Bürgern sind im Verlauf der 1. öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden. Alle Anregungen bezogen sich auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“. Auch zur 2. öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Die Anregungen betrafen ebenso nur das Bebauungsplanverfahren. b) Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) - 1. öffentliche Auslegung - Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert: 1. Amt für Agrarordnung Siegburg Anlage II /1 Schreiben vom 29.12.1995 2. RWE Energie AG, Remscheid-Lennep Anlage II /2 Schreiben vom 18.01.1996 Von folgenden TÖB sind Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben worden, die inhaltlich nicht das in Rede stehende FNP-Änderungsverfahren betrafen, sondern sich vielmehr nur auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren bezogen: 3. Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach Anlage II /3 Schreiben vom 01.02.1996 4. Rheinisches Straßenbauamt, Gummersbach Anlage II /4 Schreiben vom 17.01.1996 Der Rat der Stadt nimmt die
unter 1. - 4. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. c) Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange - 2.
öffentliche Auslegung - Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert: 5. Amt für Agrarordnung Siegburg Anlage II /5 Schreiben vom 08.02.2006 6. BEW GmbH, Wipperfürth Anlage II /6 Schreiben vom 09.02.2006 7. PLEdoc GmbH, Essen Anlage II /7 Schreiben vom 17.02.2006 8. Staatliches Umweltamt Köln (StUaK) Anlage
II /8 Schreiben vom 08.03.06 Der Rat der Stadt nimmt die
unter 5. - 8. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. Von nachfolgend genannten TÖB werden grundsätzliche Bedenken nicht vorgetragen. Die in den Schreiben beinhalteten Hinweise (Telecom) bzw. Vorgaben (RBK) betreffen inhaltlich nicht das in Rede stehende FNP-Änderungsverfahren sondern beziehen sich vielmehr nur auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren: 9. Deutsche Telekom AG, Bochum Anlage
II /9 Schreiben vom 08.02.2006 10. Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch
Gladbach Anlage
II /10 Schreiben vom 07.03.06 und eMail vom 08.03.06 Der Rat der Stadt nimmt die
unter 9. + 8. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis. Fazit: Aus den im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Rat der Stadt nimmt die eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis Zu B) Beschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Jahnstraße/Unterweg“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur 1. und 2. öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung beschließen und dem Erläuterungsbericht zustimmen. Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
„Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten
Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt. Weitere Vorgehensweise: Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ wird nach dem Ratsbeschluss der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ wirksam. Anlage/n: Anlage I Gebiet der 3. Änderung „Jahnstraße/Unterweg“ Anlage II Schreiben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage
I /1 bis I /10 Anlage III „3. Änderung des Flächennutzungsplanes“, Planzeichnung einschließlich Erläuterungsbericht und Anlagen 1: „Lage im Stadtgebiet“ sowie Anlagen 2:„Gegenüberstellung: Bestand und Planung“ |
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