Vorlage - RAT/0632/2006  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Jahnstraße/Unterweg"
A) Behandlung der Anregungen aus der 1. und 2. öffentlichen Auslegung
B) Beschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Jahnstraße/Unterweg"
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
20.03.2006 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu A)

Aus den im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen. Der Rat der Stadt nimmt die eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis.

 

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Für die Sitzung des Rates am 12.07.2004 wurde im Sachverhalt der Beschlussvorlage zunächst der bisherige Ablauf des Verfahrens zur 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ detailliert dargestellt (RAT/0163/2004). Wie dort aufgeführt, fand die erste öffentliche Auslegung in der Zeit vom 02.01.1996 bis zum 02.02.1996 statt (im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“).

Anschließend wurde in vorgenannter Sitzung die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) einstimmig beschlossen (Anlage I: „Gebiet der 3. Änderung des FNP“). Außerdem hat der Rat der Stadt zugestimmt, dass die Abwägung der bisher im Verfahren vorgebrachten Anregungen und der Anregungen zur zweiten öffentlichen Auslegung - nach Durchführung der zweiten öffentlichen Auslegung - in einer gemeinsamen Vorlage zusammengestellt wird.

Über den nächsten Verfahrensschritt wurde im Januar 2006 entschieden (RAT/0557/2006). In seiner Sitzung vom 23.01.2006 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ einschließlich des Erläuterungsberichtes zum zweiten Mal öffentlich auszulegen (Anlage III: 3. Änderung des FNP“, Planzeichnung einschließlich Erläuterungsbericht und seiner Anlagen 1 und 2: „Lage im Stadtgebiet“ sowie „Gegenüberstellung: Bestand und Planung“).

Die Auslegung wurde nach amtlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 03.02.2006 bis zum 06.03.2006 durchgeführt. Dies geschah parallel zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 21 „Jahnstraße/ Unterweg“.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.02.2006 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um eine Stellungnahme bis zum 06.03.2006 gebeten.

 

Überleitung des Verfahrens ins neue Baugesetzbuch (BauGB):

Das BauGB vom 27. August 1997 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 geändert. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung zu erfolgen hat, die in der Begründung im Umweltbericht ihren Niederschlag finden muss.

Das neue BauGB räumt jedoch eine Übergangsregelung für laufende Verfahren ein, wonach das alte Recht anwendbar bleibt, wenn das Verfahren eines Bauleitplanes bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen wird.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Jahnstraße/Unterweg“ wird daher nach den Überleitungsvorschriften in § 244 BauGB zur Rechtskraft geführt. Das bedeutet, dass für dieses Verfahren die Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung finden.

 

 

 

 

 

Zu A)

Behandlung der Anregungen aus der 1. und 2. öffentlichen Auslegung

 

a)         Bürger

Von den Bürgern sind im Verlauf der 1. öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden. Alle Anregungen bezogen sich auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“.

 

Auch zur 2. öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Die Anregungen betrafen ebenso nur das Bebauungsplanverfahren.

 

 

 

b)         Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB)

            - 1. öffentliche Auslegung -

 

Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert:

1.         Amt für Agrarordnung Siegburg                                         Anlage II /1

            Schreiben vom 29.12.1995

2.         RWE Energie AG, Remscheid-Lennep                              Anlage II /2

            Schreiben vom 18.01.1996

 

Von folgenden TÖB sind Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben worden, die inhaltlich nicht das in Rede stehende FNP-Änderungsverfahren betrafen, sondern sich vielmehr nur auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren bezogen:

3.         Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach                       Anlage II /3

            Schreiben vom 01.02.1996

4.         Rheinisches Straßenbauamt, Gummersbach                    Anlage II /4

            Schreiben vom 17.01.1996

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter 1. - 4. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

c)         Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

- 2. öffentliche Auslegung -

 

Nachfolgende TÖB haben keine Anregungen geäußert:

5.         Amt für Agrarordnung Siegburg                                         Anlage II /5

                        Schreiben vom 08.02.2006

6.         BEW GmbH, Wipperfürth                                                     Anlage II /6

                        Schreiben vom 09.02.2006

7.         PLEdoc GmbH, Essen                                                         Anlage II /7

                        Schreiben vom 17.02.2006

8.         Staatliches Umweltamt Köln (StUaK)                                Anlage II /8

                        Schreiben vom 08.03.06

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter 5. - 8. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

Von nachfolgend genannten TÖB werden grundsätzliche Bedenken nicht vorgetragen. Die in den Schreiben beinhalteten Hinweise (Telecom) bzw. Vorgaben (RBK) betreffen inhaltlich nicht das in Rede stehende FNP-Änderungsverfahren sondern beziehen sich vielmehr nur auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren:

9.         Deutsche Telekom AG, Bochum                                        Anlage II /9

                        Schreiben vom 08.02.2006

10.       Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach                       Anlage II /10

                        Schreiben vom 07.03.06 und eMail vom 08.03.06

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter 9. + 8. eingereichten Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

Fazit:

Aus den im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sind keine gesonderte Beschlüsse zu fassen.

Der Rat der Stadt nimmt die eingegangenen Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis

 

 

 

 

 

 

Zu B)

Beschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Jahnstraße/Unterweg“

 

 

Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur 1. und 2. öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung beschließen und dem Erläuterungsbericht zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß der in der Beschlussvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ wird nach dem Ratsbeschluss der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Veröffentlichung der Genehmigung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jahnstraße/Unterweg“ wirksam.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage I                       Gebiet der 3. Änderung „Jahnstraße/Unterweg“

 

Anlage II                       Schreiben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

                                    Anlage I /1 bis I /10

 

Anlage III                      „3. Änderung des Flächennutzungsplanes“,

                                    Planzeichnung einschließlich Erläuterungsbericht und

                                    Anlagen 1: „Lage im Stadtgebiet“ sowie

                                    Anlagen 2:„Gegenüberstellung: Bestand und Planung“