Der Bürgermeister und der Kämmerer
verdeutlichen noch einmal die schwierige Haushaltssituation und erklären, dass
die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unbedingt zu vermeiden ist,
um auch in Zukunft frei investieren zu können. Die Stadtverordneten Seeger und
Bilstein plädieren für eine Überprüfung bzw. Korrektur der Ausgabenseite,
Einschnitte bei der Haushaltsplanung sind die Folge. Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre
"Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur
Haushaltssicherung" mit der Unterrichtung nach §§ 28 und 29 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Ferner liegt zu diesem
Tagesordnungspunkt ein Antrag der WNK-Fraktion vom 10.05.2003 vor, der als
Tischvorlage den Stadtverordneten ausgehändigt wurde. “Die WNK-Fraktion beantragt
diesbezüglich: 1.
Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die
Stadtverwaltung auf, bis auf weiteres keine unbefristeten und befristeten
Neueinstellungen von Personal vorzunehmen. Ausnahmen hierzu sind nur durch
ausdrücklichen Beschluss möglich. Die Übernahme von Auszubildenden kann seitens
der Verwaltung in eigenem Ermessen entsprechend des Bedarfs wie auch der
individuellen persönlichen Situation und Eignung der Auszubildenden erfolgen. 2.
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die
Verwaltung, analog zu dem in der Kreisverwaltung praktizierten Verfahren eine
umfassende Aufgaben- und Strukturanalyse durchzuführen. 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu
erarbeiten, mit denen Aufgaben und Prozesse in der Verwaltungsarbeit zeitlich
quantifiziert werden und den entsprechenden Sachbearbeitern zugeordnet werden
können. Hierbei sind hinsichtlich der für bestimmte Prozesse zu ermittelnden
zeitlichen Kennzahlen auch Kennzahlen aus ähnlichen Arbeitsprozessen in der
freien Wirtschaft zum Vergleich mit einzubeziehen. 4.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu
erarbeiten, wie mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine an Zielvereinbarungen
gekoppelte leistungsbezogene Komponente zusätzlich zum bestehenden Festgehalt
vereinbart werden kann.” Stadtverordneter Bornhold begründet
den Antrag. Dieser gilt als eingebracht und wird zur Beratung in die Fraktionen
verwiesen. |
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