Auszug - b) Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)  

 
 
36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.05.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0087/2003 Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003
b) Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, Klaus
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister und der Kämmerer verdeutlichen noch einmal die schwierige Haushaltssituation und erklären, dass die Aufstell

Der Bürgermeister und der Kämmerer verdeutlichen noch einmal die schwierige Haushaltssituation und erklären, dass die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unbedingt zu vermeiden ist, um auch in Zukunft frei investieren zu können.

Die Stadtverordneten Seeger und Bilstein plädieren für eine Überprüfung bzw. Korrektur der Ausgabenseite, Einschnitte bei der Haushaltsplanung sind die Folge. 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" mit der Unterrichtung nach §§ 28 und 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.

 

Ferner liegt zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der WNK-Fraktion vom 10.05.2003 vor, der als Tischvorlage den Stadtverordneten ausgehändigt wurde.

 

“Die WNK-Fraktion beantragt diesbezüglich:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Stadtverwaltung auf, bis auf weiteres keine unbefristeten und befristeten Neueinstellungen von Personal vorzunehmen. Ausnahmen hierzu sind nur durch ausdrücklichen Beschluss möglich. Die Übernahme von Auszubildenden kann seitens der Verwaltung in eigenem Ermessen entsprechend des Bedarfs wie auch der individuellen persönlichen Situation und Eignung der Auszubildenden erfolgen.

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, analog zu dem in der Kreisverwaltung praktizierten Verfahren eine umfassende Aufgaben- und Strukturanalyse durchzuführen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Aufgaben und Prozesse in der Verwaltungsarbeit zeitlich quantifiziert werden und den entsprechenden Sachbearbeitern zugeordnet werden können. Hierbei sind hinsichtlich der für bestimmte Prozesse zu ermittelnden zeitlichen Kennzahlen auch Kennzahlen aus ähnlichen Arbeitsprozessen in der freien Wirtschaft zum Vergleich mit einzubeziehen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine an Zielvereinbarungen gekoppelte leistungsbezogene Komponente zusätzlich zum bestehenden Festgehalt vereinbart werden kann.”

 

Stadtverordneter Bornhold begründet den Antrag. Dieser gilt als eingebracht und wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.