Vorlage - RAT/0087/2003  

 
 
Betreff: Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003
b) Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, Klaus
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.05.2003 
36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
02.06.2003 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" mit der Unterrichtung nach

§§ 28 und 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vorlage des Controllingberichtes für das IV. Quartal 2002 wurde der Haupt- und Finanzausschuss am 17.02.2003 auch über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 unterrichtet. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass sich bei den Gewerbesteuer-einnahmen zum Zeitpunkt des Sitzungstages ein Defizit zwischen Haushaltsansatz 2003 und Anordnungssoll in Höhe von rd. 2,7 Mio. € ergab. Der Rat der Stadt wurde dann in seiner Sitzung am 31.03.2003 unter dem Tagesordnungspunkt "Jahresrechnung 2002" darüber unterrichtet, dass das Defizit Ende März, nach geringfügigen Verbesserungen, 2,5 Mio. € betrug.

 

In der Zwischenzeit hat sich die Situation nach inzwischen verarbeiteten und vom Finanzamt Leverkusen avisierten Abgängen bei der Gewerbesteuer dramatisch verschlechtert. Aus heutiger Sicht ergibt sich bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Defizit in Höhe von rd. 4,7 Mio. €.

 

Aufgrund dieser Entwicklung wird beim Jahresabschluss 2003 der Haushaltsausgleich höchstwahrscheinlich nicht zu erreichen sein und voraussichtlich ein erheblicher Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt entstehen. Die Haushaltssituation stellt sich ähnlich wie im April 2001 dar. Allerdings ist, im Gegensatz zu 2001, aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass in der 2. Jahreshälfte noch erhebliche Verbesserungen bei der Gewerbesteuer eintreten werden.

 

Um den voraussichtlichen Fehlbetrag zu verringern, hat der Stadtkämmerer am 05.05.2003 Haushaltssperren nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Gemäß §§ 28 und 29 GemHVO ist der Rat der Stadt über die Sperren zu unterrichten. Er kann diese einzeln oder in ihrer Gesamtheit aufheben. Darüber hinaus kann der Rat gemäß § 80 Abs. 4 GO NW auch selbst Haushaltssperren beschließen.

 

Nach Abzug der ausgesprochenen Haushaltssperren und der aus heutiger Sicht bekannten voraussichtlichen Haushaltsverbesserungen beläuft sich im Verwaltungshaushalt mit Stand 05.05.2003 der aktuelle Fehlbetrag auf 899.750,66 €.

 

Ergibt sich am Ende des Haushaltsjahres 2003 nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben (unter Berücksichtigung der Bildung von Haushaltsausgaberesten und der Abschluss-buchungen) im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag, könnte dieser unter Umständen teilweise oder ganz durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vermieden werden. Ist ein Fehlbetrag nicht zu vermeiden, ist er nach § 23 GemHVO spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr, zu veranschlagen.

 

 

Eine vollständige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Abdeckung des zur Zeit voraussichtlichen Fehlbetrages muss in Anbetracht des verfügbaren Rücklagenbestandes ausscheiden. Hierzu wird auf die Ausführungen in der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" - 1. Allgemeines - hingewiesen.

 

Bei realistischer Betrachtung muss derzeit davon ausgegangen werden, dass auch für das Haushaltsjahr 2004 eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes erforderlich wird. Aus diesem Grunde ist eine vollständige Entnahme der Allgemeinen Rücklage bis auf den Sockelbetrag (Mindestbestand) nicht ratsam. Es werden zwar für das Haushaltsjahr 2004 aufgrund der relativ geringen Gewerbesteuereinnahmen im maßgeblichen Referenzzeitraum vom 01.07.2002 - 30.06.2003 Schlüsselzuweisungen erwartet, andererseits wird jedoch der Ansatz bei den Gewerbesteuereinnahmen gegenüber 2003 voraussichtlich erheblich zu kürzen sein.

 

Zum Bereich der Personalausgaben ist über die Punkte in der Broschüre hinaus festzustellen, dass durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Einsparungen erreicht werden sollen.

Hierzu zählen:

Ø      die Prüfung bei freiwerdenen Stellen, ob sich hier Einsparungen ergeben können,

Ø      grundsätzliche Wiederbesetzungssperren für 3 Monate und

Ø      ob sich darüber hinaus weitere Einsparungen erreichen lassen.

 

Die Fachämter sind hierzu zur Mithilfe aufgefordert. Wegen der Prüfung von möglichen Einsparungen wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Zum Vermögenshaushalt 2003 ist festzustellen, dass derzeit das Gewicht bei den Haushaltssicherungsmaßnahmen wegen des drohenden Fehlbetrages auf den Verwaltungshaushalt gelegt werden muss. Soweit Einsparungen im Vermögenshaushalt möglich sind, werden diese in Abstimmung mit den Fachämtern realisiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2003 eine ganze Reihe von Maßnahmen im Vermögenshaushalt gestrichen bzw. verschoben wurden. So reduzieren sich beispielsweise im Hochbau die größten Ausgaben auf die Baumaßnahme Erweiterung der Sonderschule sowie auf die Abrechnung der Erweiterungsmaßnahme Gymnasium.

Darüber hinaus werden sich bei Tiefbaumaßnahmen zum Teil Verschiebungen nach 2004 ergeben. Ausgabeneinsparungen stehen hier jedoch auch Wenigereinnahmen aus Erschließungsbeiträgen gegenüber. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen des Controllingberichtes zum II. Quartal 2003 unterrichtet.

Weiterhin ist zu den Tiefbaumaßnahmen festzustellen, dass, wie bei den Haushaltsplan-beratungen bereits informiert, aus Umsetzungsgründen Änderungen im Straßen-ausbauprogramm (Maßnahmenverschiebung) erforderlich werden. Das Fachamt bearbeitet derzeit die Änderungen, die dann im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr) und im Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

 

Aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre

 

"Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung"

 

sind ersichtlich:

 

Ø      die vom Stadtkämmerer ausgesprochenen Haushaltssperren

Ø      die Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen

Ø      die voraussichtlich eintretenden Haushaltsverschlechterungen im Verwaltungs-haushalt

Ø      die voraussichtlich eintretenden Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt sowie

Ø      der sich aus heutiger Sicht ergebende Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt.

 

Auf die nunmehr schon latente Gefahr des Erfordernisses zur Aufstellung eines Haushalts-sicherungskonzeptes nach § 75 GO NW wird in der Broschüre hingewiesen. Dies würde erforderlich, wenn der Haushalt 2004 nicht ausgeglichen werden kann. In einer Beurteilung der Gesamtsituation ist zwar davon auszugehen, dass die Haushaltssituation in 2003 wesentlich dramatischer ist, wie sie sich in 2004 darstellen wird, andererseits ist heute für 2004 nicht abschätzbar, ob der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

 

Die erforderliche Unterrichtung des Rates der Stadt nach §§ 28 und 29 GemHVO über ausgesprochene Haushaltssperren sowie über die Gefährdung des Haushaltsausgleichs erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage bzw. mit der beigefügten Broschüre. Zur Information sind die betroffenen §§ 28 und 29 GemHVO und § 75 GO NW im Wortlaut in der Broschüre abgedruckt.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation wird es erforderlich, neben den in der Broschüre enthaltenen Haushaltssperren und Haushaltsverbesserungen nach weiteren Sparmaßnahmen zu suchen und diese ggf. zu realisieren. Ggf. wird eine weitere Information nach § 28 GemHVO erforderlich.

 

Es muss dringendstes Ziel von Rat und Verwaltung sein, den drohenden Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss, ggf. auch der Rat der Stadt, wird in den folgenden Sitzungen über die aktuelle Entwicklung informiert.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Broschüre:

  "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung"

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0087/2003   Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 b) Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0411/2005   Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich