Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre "Entwicklung der
Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" mit der
Unterrichtung nach §§ 28 und 29
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Sachverhalt: Im Rahmen der
Vorlage des Controllingberichtes für das IV. Quartal 2002 wurde der Haupt- und
Finanzausschuss am 17.02.2003 auch über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft
2003 unterrichtet. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass sich bei den
Gewerbesteuer-einnahmen zum Zeitpunkt des Sitzungstages ein Defizit zwischen
Haushaltsansatz 2003 und Anordnungssoll in Höhe von rd. 2,7 Mio. € ergab.
Der Rat der Stadt wurde dann in seiner Sitzung am 31.03.2003 unter dem
Tagesordnungspunkt "Jahresrechnung 2002" darüber unterrichtet, dass
das Defizit Ende März, nach geringfügigen Verbesserungen, 2,5 Mio. €
betrug. In der
Zwischenzeit hat sich die Situation nach inzwischen verarbeiteten und vom
Finanzamt Leverkusen avisierten Abgängen bei der Gewerbesteuer dramatisch
verschlechtert. Aus heutiger Sicht ergibt sich bei den Gewerbesteuereinnahmen
ein Defizit in Höhe von rd. 4,7 Mio. €. Aufgrund
dieser Entwicklung wird beim Jahresabschluss 2003 der Haushaltsausgleich
höchstwahrscheinlich nicht zu erreichen sein und voraussichtlich ein
erheblicher Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt entstehen. Die Haushaltssituation
stellt sich ähnlich wie im April 2001 dar. Allerdings ist, im Gegensatz zu
2001, aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass in der 2. Jahreshälfte
noch erhebliche Verbesserungen bei der Gewerbesteuer eintreten werden. Um den
voraussichtlichen Fehlbetrag zu verringern, hat der Stadtkämmerer am 05.05.2003
Haushaltssperren nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Gemäß
§§ 28 und 29 GemHVO ist der Rat der Stadt über die Sperren zu unterrichten. Er
kann diese einzeln oder in ihrer Gesamtheit aufheben. Darüber hinaus kann der
Rat gemäß § 80 Abs. 4 GO NW auch selbst Haushaltssperren beschließen. Nach Abzug der
ausgesprochenen Haushaltssperren und der aus heutiger Sicht bekannten
voraussichtlichen Haushaltsverbesserungen beläuft sich im Verwaltungshaushalt
mit Stand 05.05.2003 der aktuelle Fehlbetrag auf 899.750,66 €. Ergibt sich am
Ende des Haushaltsjahres 2003 nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben (unter
Berücksichtigung der Bildung von Haushaltsausgaberesten und der
Abschluss-buchungen) im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag, könnte dieser unter
Umständen teilweise oder ganz durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
vermieden werden. Ist ein Fehlbetrag nicht zu vermeiden, ist er nach § 23
GemHVO spätestens im zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr, zu
veranschlagen. Eine
vollständige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Abdeckung des zur Zeit
voraussichtlichen Fehlbetrages muss in Anbetracht des verfügbaren
Rücklagenbestandes ausscheiden. Hierzu wird auf die Ausführungen in der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre "Entwicklung der Haushaltswirtschaft
2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" - 1. Allgemeines - hingewiesen. Bei
realistischer Betrachtung muss derzeit davon ausgegangen werden, dass auch für
das Haushaltsjahr 2004 eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur
Finanzierung des Verwaltungshaushaltes erforderlich wird. Aus diesem Grunde ist
eine vollständige Entnahme der Allgemeinen Rücklage bis auf den Sockelbetrag
(Mindestbestand) nicht ratsam. Es werden zwar für das Haushaltsjahr 2004
aufgrund der relativ geringen Gewerbesteuereinnahmen im maßgeblichen
Referenzzeitraum vom 01.07.2002 - 30.06.2003 Schlüsselzuweisungen erwartet,
andererseits wird jedoch der Ansatz bei den Gewerbesteuereinnahmen gegenüber
2003 voraussichtlich erheblich zu kürzen sein. Zum Bereich
der Personalausgaben ist über die Punkte in der Broschüre hinaus
festzustellen, dass durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Einsparungen
erreicht werden sollen. Hierzu zählen: Ø
die Prüfung bei freiwerdenen Stellen, ob sich hier
Einsparungen ergeben können, Ø
grundsätzliche Wiederbesetzungssperren für 3 Monate und Ø
ob sich darüber hinaus weitere Einsparungen erreichen
lassen. Die Fachämter
sind hierzu zur Mithilfe aufgefordert. Wegen der Prüfung von möglichen
Einsparungen wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe gebildet. Zum Vermögenshaushalt
2003 ist festzustellen, dass derzeit das Gewicht bei den
Haushaltssicherungsmaßnahmen wegen des drohenden Fehlbetrages auf den
Verwaltungshaushalt gelegt werden muss. Soweit Einsparungen im
Vermögenshaushalt möglich sind, werden diese in Abstimmung mit den Fachämtern
realisiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Zuge der
Haushaltsplanberatungen 2003 eine ganze Reihe von Maßnahmen im
Vermögenshaushalt gestrichen bzw. verschoben wurden. So reduzieren sich
beispielsweise im Hochbau die größten Ausgaben auf die Baumaßnahme Erweiterung
der Sonderschule sowie auf die Abrechnung der Erweiterungsmaßnahme Gymnasium. Darüber hinaus
werden sich bei Tiefbaumaßnahmen zum Teil Verschiebungen nach 2004 ergeben.
Ausgabeneinsparungen stehen hier jedoch auch Wenigereinnahmen aus
Erschließungsbeiträgen gegenüber. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen
des Controllingberichtes zum II. Quartal 2003 unterrichtet. Weiterhin ist
zu den Tiefbaumaßnahmen festzustellen, dass, wie bei den
Haushaltsplan-beratungen bereits informiert, aus Umsetzungsgründen Änderungen
im Straßen-ausbauprogramm (Maßnahmenverschiebung) erforderlich werden. Das
Fachamt bearbeitet derzeit die Änderungen, die dann im zuständigen
Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr) und im Rat der Stadt
zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Aus der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre "Entwicklung
der Haushaltswirtschaft 2003 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" sind
ersichtlich: Ø
die vom Stadtkämmerer ausgesprochenen Haushaltssperren Ø
die Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen Ø
die voraussichtlich eintretenden
Haushaltsverschlechterungen im Verwaltungs-haushalt Ø
die voraussichtlich eintretenden
Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt sowie Ø
der sich aus heutiger Sicht ergebende Fehlbetrag im
Verwaltungshaushalt. Auf die
nunmehr schon latente Gefahr des Erfordernisses zur Aufstellung eines
Haushalts-sicherungskonzeptes nach § 75 GO NW wird in der Broschüre
hingewiesen. Dies würde erforderlich, wenn der Haushalt 2004 nicht ausgeglichen
werden kann. In einer Beurteilung der Gesamtsituation ist zwar davon
auszugehen, dass die Haushaltssituation in 2003 wesentlich dramatischer ist,
wie sie sich in 2004 darstellen wird, andererseits ist heute für 2004 nicht
abschätzbar, ob der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Die
erforderliche Unterrichtung des Rates der Stadt nach §§ 28 und 29 GemHVO über
ausgesprochene Haushaltssperren sowie über die Gefährdung des
Haushaltsausgleichs erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage bzw. mit der beigefügten
Broschüre. Zur Information sind die betroffenen §§ 28 und 29 GemHVO und § 75 GO
NW im Wortlaut in der Broschüre abgedruckt. Aufgrund der
schwierigen Haushaltssituation wird es erforderlich, neben den in der Broschüre
enthaltenen Haushaltssperren und Haushaltsverbesserungen nach weiteren
Sparmaßnahmen zu suchen und diese ggf. zu realisieren. Ggf. wird eine weitere
Information nach § 28 GemHVO erforderlich. Es muss
dringendstes Ziel von Rat und Verwaltung sein, den drohenden Fehlbetrag so
gering wie möglich zu halten. Der Haupt- und
Finanzausschuss, ggf. auch der Rat der Stadt, wird in den folgenden Sitzungen
über die aktuelle Entwicklung informiert. Anlage/n: - Broschüre: "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003
- Maßnahmen zur Haushaltssicherung"
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