Auszug - Änderung der Sondernutzungssatzung vom 02.08.2002 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2006 bezüglich der Aussetzung von Verwaltungsgebühren und Antrag der WNK-Fraktion vom 12.03.2006 zur Friständerung bei Plakatierungen im Zusammenhang mit Wahlen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0684/2006 Änderung der Sondernutzungssatzung vom 02.08.2002
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2006 bezüglich der Aussetzung von Verwaltungsgebühren und
Antrag der WNK-Fraktion vom 12.03.2006 zur Friständerung bei Plakatierungen im Zusammenhang mit Wahlen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Bärwald
Federführend:Betriebshof Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bürgermeister Weik erläutert dem Ausschuss, dass das Vitalisierungsprogramm nicht wie in der Beschlussvorlage vorgesehen auf e

 

Zu 8.2:

 

Bürgermeister Weik erläutert dem Ausschuss, dass der Verzicht auf die Gebührenerhebung nicht wie in der Beschlussvorlage vorgesehen auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt wird, sondern für das gesamte Stadtgebiet gelten soll.

Der Ausschuss stimmt dem Änderungsvorschlag der Verwaltung zu.

 

Stadtverordneter Seeger regt an, dass in die Änderung der Sondernutzungssatzung der Schwanen und die Burger Straße mit aufgenommen werden.

 

Stadtverordneter Schulte merkt an, dass in der Sondernutzungssatzung nicht § 4 (1) S. 2 sondern § 14 (1) i geändert werden müsse.

Stadtverordneter Schulte erläutert, dass die in der Satzung festgeschriebenen 6 Wochen zur Plakatierung vor einer Kommunalwahl ausreichend seien.  Er spricht sich dafür aus, die vorhandene Regelung bestehen zu lassen und diese Frist nicht auf 8 Wochen zu verlängern.

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion im Ausschuss.

 

Stadtverordneter Zulauf beantragt für die FDP-Fraktion die Verlängerung der Plakatierungsfristen auf 8 Wochen, in den Jahren in denen verbundene Wahlen stattfinden.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag mit 11 Gegenstimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Gegenstimmen (WNK UWG, UWG, FDP, Bürgerforum) und einer Enthaltung (Bürgermeister) ab.

 

Stadtverordneter Rehse beantragt für die Fraktion von WNK UWG, den  § 4 (1) S. 2 der  Satzung dahingehend zu ändern, dass die First für die Entfernung von Wahlplakaten auf fünf Werktagen verlängert wird.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag der WNK UWG-Fraktion einstimmig zu.

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  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet werden bis zum 31.12.2008 ausgesetzt. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem 01.06.2008 einen Erfahrungsbericht zu erstellen, und diesen gemeinsam mit einem Vorschlag für die Regelung nach 2008 zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat vorzulegen.

 

2.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem  Rat einstimmig zu beschließen, die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen auf fünf Werktage zu verlängern.

      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) bei 5 Gegenstimmen (WNK UWG, UWG, FDP, Bürgerforum) und einer Enthaltung (Bürgermeister) den gem. § 14(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften von 6 Wochen auf 8 Wochen zu verlängern nicht zu beschließen.  Der Satz 3 in § 14(1 i) entfällt.