Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt:
2. Die in § 4(1) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgegebene Entfernungsfrist von Plakatierungen wird auf fünf Tage verlängert. Der § 14(1 i) Satz 2 der Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Plakatierungsbeginn vor den Wahlen durch politische Parteinen und Wählergemeinschaften wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Der Satz 3 in § 14(1 i) entfällt. Sachverhalt: Antrag der CDU-Fraktion (Anlage) Die eingenommenen Verwaltungsgebühren für Sondernutzungen im Stadtgebiet betrugen im Jahr 2005 insgesamt 8.290,00 €. Der darin enthaltene Anteil der Jahressondernutzungen (Werbung; Warenkörbe; Tische und Stühle; u.ä.) betrug insgesamt 2.269,00 €. Auf den Bereich Telegrafenstraße, Kölner Straße, Eich und Obere Remscheider Straße entfielen hiervon 1.795,00 €. Für die Untere Eich wurden in 2005 wegen der Baumaßnahme keine Gebühren erhoben, da die Sondernutzungen größtenteils nicht genutzt werden konnten. In 2004 ergaben sich in diesem Bereich Einnahmen von 177,00 €, so dass für die Jahressondernutzungen im Innenstadtbereich eine Jahresgebühr von etwa 1.972,00 € anzunehmen ist. Hierauf bezieht sich nun der Antrag der CDU-Fraktion, die diese Gebühren im Hinblick auf die Belastungen der Einzelhändler durch die Baumaßnahmen senken oder sogar aussetzen möchte. Während der Bauzeit im Bereich Untere Eich gab es bei der Andienung der Anlieger zwangsläufig erhebliche Probleme. Erst nach intensiven Gesprächen mit der bauausführenden Firma konnten tragbare Kompromisse gefunden werden. Bereits in 2004 genehmigte Sondernutzungen, für die auch Verwaltungsgebühren erhoben worden sind, konnten teilweise trotzdem nicht genutzt werden. Hierdurch sind für die Anlieger Nachteile entstanden. Diese Entwicklung wird sich auch bei den weiteren Maßnahmen in der Innenstadt nicht gänzlich vermeiden lassen. Deshalb schlägt die Verwaltung auch im Hinblick auf die o.g. Größenordnung der Einnahmen vor, auf die Verwaltungsgebühren für Jahressondernutzungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen der Anlieger im Innenstadtbereich zumindest bis Ende 2008 zu verzichten. Diese Sondernutzungen sind durch die Anlieger nur noch anzuzeigen, um auch das Verfahren zu vereinfachen. Gleichwohl müssen im Einzelfall notwendige Auflagen erteilt werden. Die Aussetzung der Verwaltungsgebühren für den o. g. Bereich sollte zunächst bis zum 31.12.2008 erfolgen, da nach heutiger Zeitplanung dann die wirklich belastenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Im Laufe des Jahres 2008 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht erarbeiten und hieraus ableitend Vorschläge zum weiteren Umgang mit der Gebühr zur Beratung vorlegen. Andere Sondernutzungen auf Einzelantrag (Aufstellen von Containern, Gerüstbauten, Infostände oder Veranstaltungen von Nichtanliegern) bleiben von dieser Ausnahmeregelung zunächst unberührt. Hier sind weiterhin Anträge zu stellen und entsprechende Gebühren zu zahlen. Über eine zeitliche und räumliche Ausdehnung der Regelungen sollte dann erst nach Vorlage des Erfahrungsberichtes in 2008 beraten und entschieden werden. Antrag der WNK-Fraktion (Anlage) Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, wenn dem Antrag der WNK-Fraktion gefolgt wird. Die Entfernungsfrist von 3 Werktagen für Plakate nach einer Veranstaltung hat immer dann zu Problemen geführt, wenn die Veranstaltung am Wochenende lag. Auf die Verlängerung und Änderung der Entfernungsfrist auf 5 Tage kann sich der Veranstalter besser einstellen. Durch die Änderung in § 14(1 i), Verlängerung der Plakatierung vor Wahlen durch politische Parteien oder Wählergemeinschaften auf 8 Wochen, ändert sich nichts. Bisher bestand bereits eine Ausnahmeregelung, die festgelegten 6 Wochen um 2 Wochen zu verlängern.
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