Der Rat nimmt bei der Maßnahme „Ausbau
Schwanenplatz“ und hier der Haushaltsstelle 1.615.9601.9 gemäß
§ 29 GemHVO folgende Mehrkosten zur Kenntnis: Gesamtausgabebedarf alt: 1.608.000,00 € Gesamtausgabebedarf neu:
1.798.000,00 € Mehrbedarf: 190.000,00 € Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im UA 615 über Minderausgaben in gleicher Höhe bei Haushaltsstelle 1.615.960.2.7 „Kreuzung Bügeleisen“. Diese Maßnahme wird in 2006 nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt, so dass sich hier in 2006 entsprechende Minderausgaben ergeben. Eine Anpassung der Ansätze ist dann für den Haushalt 2007 vorgesehen. |
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