Vorlage - RAT/0700/2006  

 
 
Betreff: Ausbau Schwanenplatz
hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.05.2006 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
19.06.2006 
12. Sitzung des Rates ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt bei der Maßnahme „Ausbau Schwanenplatz“ und hier der Haushaltsstelle 1.615.9601.9  gemäß  § 29 GemHVO folgende Mehrkosten zur Kenntnis:

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                                                                 1.608.000,00 €

 

Gesamtausgabebedarf neu:                                                                              1.798.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                                                            190.000,00 €

 

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit  im UA 615 über Minderausgaben in gleicher Höhe bei Haushaltsstelle 1.615.960.2.7 „Kreuzung Bügeleisen“. Diese Maßnahme wird in 2006 nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt, so dass sich hier in 2006 entsprechende Minderausgaben ergeben. Eine Anpassung der Ansätze ist dann für den Haushalt 2007 vorgesehen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden beim Ausbau des Schwanenplatzes nach aktueller Kostenberechnung auf Basis der vorliegenden Nachträge und bekannten Änderungen überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Zur Erläuterung wird zunächst auf den mündlichen Sachstandsbericht im Haupt- und Finanzausschuss am 24.04.06 verwiesen. Hier wurde bereits über die Konsequenzen der witterungsbedingten Verzögerungen (46 Schlechtwettertage mussten anerkannt werden!) und die Bemühungen der Verwaltung zur Beschleunigung der Maßnahme berichtet. Zunächst war noch davon ausgegangen worden, dass mit den „Beschleunigungskosten“ die Schwelle des § 29 GemHVO nicht erreicht wird. Dies trifft in der isolierten Betrachtung auch zu, wie die nachfolgenden Zahlen zeigen. Unter Berücksichtigung der jetzt vorliegenden und geprüften Nachträge (Beschleunigung; bauliche Änderungen; Ing.-Leistungen; etc.) sowie der hieraus sich ergebenden Gesamtkostenentwicklung werden die Wertgrenzen allerdings deutlich überschritten, so dass eine Information gemäß § 29 GemHVO erforderlich wird. Diese wird hiermit zeitnah vorgenommen, damit die Beauftragungen erfolgen können, und weitere Verzögerungen nicht eintreten.

 

Die Baumaßnahme wurde nach Durchführung einer zweiten Ausschreibung am 04.07.05 im Rat der Stadt vergeben (RAT/0438/2005). Bereits zu diesem Zeitpunkt war mit dem Beschluss zur Verwendung von Natursteinpflaster eine Überschreitung der Gesamtkosten um ca. 33.000,- € gegeben, wobei damit die Wertgrenzen des § 29 GemHVO allerdings noch nicht überschritten waren. Der Rat hat diese Überschreitung zur Kenntnis genommen. Im Haushalt 2006 wurde die Überschreitung im Gesamtausgabebedarf berücksichtigt, der sich damit auf 1.608.000,- € erhöhte.

 

Vorausgegangen war eine Ausschreibung, die aufgrund des in der Höhe nicht akzeptablen Ergebnisses aufgehoben werden musste. In Folge wurden in umfangreichen Diskussionen kostenreduzierende Änderungen an der Planung vorgenommen, die mit erheblichem Aufwand und in sehr kurzer Zeit vom planenden Büro umgesetzt werden mussten, damit die Zeitplanung nicht gefährdet war. Auf diese Sachverhalte wurde in der Vorlage zur Vergabe nach erneuter Ausschreibung schon hingewiesen. Der damit verbundene Aufwand  wurde aber erst später in Rechnung gestellt, und trägt zur jetzigen Gesamtkostensituation in der nachfolgend dargestellten Höhe bei. Zum damaligen Zeitpunkt war die Höhe noch nicht bekannt und insofern in der Gesamtbetrachtung auch noch nicht berücksichtigt.

 

Über die Beschleunigungsmaßnahme wurde bereits mündlich berichtet. Es ist festzuhalten, dass der bauausführenden Firma eine Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen zusteht, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Bauzeit verkürzen will oder muss. Im vorliegenden Fall müssen die Schlechtwettertage wieder aufgeholt werden, um rechtzeitig zur Kirmes fertig zu sein. Glücklicherweise lassen sowohl die Art der Bauausführung, als auch die sachliche und technische Leistungsfähigkeit der Baufirma eine solch gravierende Verkürzung der Bauzeit zu. Der Mehraufwand ist nachgewiesen und geprüft.

 

Neben den vorgehend begründeten Mehrkosten sind aber in den letzten Wochen auch technisch bedingte Probleme aufgetreten, die zu höherem Aufwand geführt haben. Teilweise mussten Änderungen in der Bauausführung vorgenommen werden, weil vorgefundene Situationen eine Realisierung in der geplanten Form entweder überhaupt nicht oder aber nur mit deutlich höheren Kosten zugelassen hätten. So musste die Stützmauer auf der linken Seite der Rampe (gegenüber dem Hotel) nach unten verschoben und verändert werden, weil dass betroffene Gebäude nach Ausschachtung der Baugrube nicht über ausreichende Fundamente verfügte, so dass entweder umfangreiche Stützmaßnahmen oder aber eine Verschiebung/Veränderung erforderlich wurden. Hier wurde dann selbstverständlich in Absprache mit dem Eigentümer die kostengünstigste Variante gewählt. Im Bereich der von unten rechts liegenden Treppe wurde ein umfangreiches Kabelpaket (Elektro) vorgefunden das sowohl in Lage als auch Höhe eine Ausführung der dort geplanten Stützmauern verhindert. Zurzeit werden hier alternative Überlegungen angestellt, um das Problem kostengünstig zu lösen. Ein entsprechender Kostenansatz ist jedoch bereits berücksichtigt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von kleineren Änderungen, die in der Summe aber auch wirksam sind. In der Gesamtheit führen die technischen Änderungen und deren Kosten dann auch zu einer Anpassung des Ingenieurhonorars und zu einem gewissen Umplanungsaufwand.

 

Durch die witterungsbedingten Verzögerungen stehen eingeplante Entsorgungsmöglichkeiten für Bodenaushub nicht mehr zur Verfügung. Dies führt zu Mehrkosten, die in der Höhe allerdings noch nachgewiesen werden müssen. Ein geschätzter Kostenansatz ist jedoch bereits berücksichtigt. Gleiches gilt auch für angemeldete Stillstandskosten, weil aufgrund technischer Probleme nicht weiter gearbeitet werden konnte. Auch hier ist die Höhe noch nachzuweisen, ein Ansatz aber schätzweise schon berücksichtigt.      

 

Aufgrund der  geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO bekannt gegeben werden:

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                                                                 1.608.000,00 €

 

Gesamtausgabebedarf neu:                                                                              1.798.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                                                            190.000,00 €

 

Der Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

·         Planungsaufwand nach erster Ausschreibung                                                 42.000,00 €

·         Beschleunigungsmaßnahme                                                                            31.000,00 €

·         Technische Änderungen/Anpassungen                                                            40.000,00 €

·         Höhere Entsorgungskosten des Bodens (geschätzt)                                       12.000,00 €

·         Stillstandskosten (geschätzt)                                                                              9.000,00 €

·         Anpassung des Ing.-Honorars bzw. Umplanungsaufwand                               30.000,00 €

·         Zusätzl. Vermessung; Bodengutachten; Rechtsberatung                                  6.000,00 €

·         Bepflanzung (wurde ursprünglich nicht berücksichtigt)                                    20.000,00 €

 

Gesamt:                                                                                                                 190.000,00 €

 

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit  im UA 615 über Minderausgaben in gleicher Höhe bei Haushaltsstelle 1.615.960.2.7 „Kreuzung Bügeleisen“. Diese Maßnahme wird in 2006 nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt, so dass sich hier in 2006 entsprechende Minderausgaben ergeben. Eine Anpassung der Ansätze ist dann für den Haushalt 2007 vorgesehen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind im Sachverhalt dargestellt. Der bisherige Gesamtausgabe­bedarf von 1.608.000 € wird um 190.000 € und damit um 11,8 % überschritten. Diesen Mehrausgaben stehen keine Mehreinnahmen durch zusätzliche Beiträge bzw. höhere Landeszuweisungen gegenüber und sind somit zusätzlich zu finanzieren. Hierdurch verändert sich der auf Seite 101 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2006 aufgeführte Zuschussbedarf  für alle Innenstadtmaßnahmen von            4.014.000 €

um                                                                                                                      190.000 €

oder 4,7 % auf                                                                                                 4.204.000 €

 

Es ist für die weiteren Innenstadt-Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird. Andernfalls müssen ggf. die Standards angepasst werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.960.1.9

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

(einschl. Vorjahre)

Verpflichtungsermächtigung

1.798.000,00

EUR

1.608.000,00

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt!

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift