Auszug - Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Emminghausen hier: 1. Baubeschluss für die Abwasseranlage 2. Zustimmung zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein.Berg. Kreis 3. Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung des Kreisstraßenausbaus gemäß § 13 der Betriebssatzung  

 
 
6. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
RAT/0714/2006 Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Emminghausen
hier: 1. Baubeschluss für die Abwasseranlage
2. Zustimmung zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein.Berg. Kreis
3. Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung des Kreisstraßenausbaus gemäß § 13 der Betriebssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Feiler vom Ingenieurbüro Kox erläutert die Baumaßnahme

Herr Feiler vom Ingenieurbüro Kox erläutert die Baumaßnahme.

Für die Betriebsleitung zieht Herr Weber den Beschlussvorschlag zu 2, Zustimmung zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Rheinisch Bergischen Kreis zurück, da die Vorbereitung des Kreises aus organisatorischen Gründen noch nicht abgeschlossen werden konnten.

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  1. Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig die Kanalisierung der Ortslage „Emminghausen“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird einstimmig beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.
  2. (alt 3.) Der Betriebsausschuss stimmt gemäß § 13 (2) der Betriebssatzung einstimmig den für die Zwischenfinanzierung der Kosten des Kreisstraßenausbaus erforderlichen Mehrausgaben in Höhe von ca. 550.000,- € zu. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aufgrund von Zahlungen des Kreises gemäß Bautenstand.