Die Stadtverordneten Seeger und Paulig begründen den jeweiligen Antrag ihrer Fraktion und nehmen hierzu ergänzend Stellung. Stadtverordneter Burghoff spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus und begründet dies. Stadtverordneter Fürsich teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde und stellt für seine Fraktion den Antrag im Beschlussvorschlag den letzten Satz des 1 Absatzes und den 2 Absatz gesamt zu streichen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr lehnt den Antrag mit 14 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Ja-Stimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) ab. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen), die Aufhebung aller allgemeinen Beschlüsse zu beschließen, die bisher mit dem Ziel zum Erhalt und der Sicherung der Bahntrasse der ehemaligen KBS 411 getroffen wurden. Davon ausgenommen sind zunächst Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst worden sind. Diese werden im Einzelfall gesondert aufgehoben oder modifiziert. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) die Aufhebung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die gesamte Trasse der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 vom 01.04.1997, rechtskräftig durch amtliche Bekanntmachung am 17.04.1997, zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 1 FDP, 1 UWG) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Trasse der KBS 411 von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) einzuleiten. |
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