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Herr Weber erläutert die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rheinisch Bergischen Kreis und dem SAW und teilt mit, dass die dort genannte Anlage 1 (Zahlung einer einmaligen Pauschale durch den Kreis für die Unterhaltung des Straßenentwässerungskanals sowie des Regenrückhaltebeckens) nachgereicht wird. Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig der in der Vorlage und in der Sitzung erläuterten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rheinisch Bergischen Kreis und dem SAW zur gemeinsamen Realisierung der Kanal- und Kreisstraßenausbaumaßnahme in Emminghausen zu.
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