Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße" Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße" A) Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 B) Beschluss zu den vertraglichen Vereinbarungen C) Beschluss zur öffentlichen Auslegung  

 
 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0775/2006 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"
Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße"

A) Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50
B) Beschluss zu den vertraglichen Vereinbarungen
C) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marlies Menger-Schindler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Schmitz regt an, im Arbeitskreis Stadtentwicklung über die Reglementierung in den Bebauungsplänen zu beraten

Stadtverordneter Schmitz regt an, im Arbeitskreis Stadtentwicklung über die Reglementierung in den Bebauungsplänen zu beraten. Seines Erachtens seien diese zu streng und könnten gemildert werden.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Burghoff teilt die Verwaltung mit, dass der fragliche Weg als Wegefläche erhalten bleibt.

 

Auf Anfrage von Stadtverordneten Hake teilt die Verwaltung mit, dass die redaktionellen Fehler bis zur Auslegung korrigiert werden.

Zu A), Seite 4:

Zu A), Seite 4:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Unterstraße südlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu B), Seite 5:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) den zwischen der Stadt und dem Bauträger abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu beschließen. Er ist somit Inhalt der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung.

 

Zu C), Seite 5:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Unterstraße“ mit Begründung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.