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Stadtverordneter Schmitz regt an, im Arbeitskreis Stadtentwicklung über die Reglementierung in den Bebauungsplänen zu beraten. Seines Erachtens seien diese zu streng und könnten gemildert werden. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Burghoff teilt die Verwaltung mit, dass der fragliche Weg als Wegefläche erhalten bleibt. Auf Anfrage von Stadtverordneten Hake teilt die Verwaltung mit, dass die redaktionellen Fehler bis zur Auslegung korrigiert werden. Zu A), Seite 4: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Unterstraße südlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu B), Seite 5: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) den zwischen der Stadt und dem Bauträger abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu beschließen. Er ist somit Inhalt der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung. Zu C), Seite 5: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 14 Ja-Stimmen (CDU, WNK UWG, UWG, Bürgerforum, FDP) bei 5 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Unterstraße“ mit Begründung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. |
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