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Auf Nachfrage von Stadtverordneten Burghoff erklärt die Verwaltung, dass eine Schadensanerkennung durch den Unternehmer noch nicht erfolgt ist. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (CDU), bei der H.-Stelle 1.561.952.0.0 „Dachsanierung Sporthalle Am Schwanen“ überplanmäßig 20.000 € für die Schadensbeseitigung (s. Sachverhalt) während der Dachsanierung der Sporthalle „Am Schwanen“ bereit zu stellen. Eine Deckung dieser Haushaltsmittel kann durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.210.954.1.6 „Erneuerung Heizungsanlage GS Tente“ erfolgen. |
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