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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung der Friedhofssatzung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofssatzung) in der gültigen Fassung vom …….. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. |
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