Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße" Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße" A) Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 B) Beschluss zu den vertraglichen Vereinbarungen C) Beschluss zur öffentlichen Auslegung  

 
 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0775/2006 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"
Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße"

A) Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50
B) Beschluss zu den vertraglichen Vereinbarungen
C) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Marlies Menger-Schindler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Stadtverordneten Wartmann und Schmitz-Mohr nehmen aus Gründen des § 33 GO NW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil

Die Stadtverordneten Wartmann und Schmitz-Mohr nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Stadtverordneter Schulte erläutert den Anwesenden die Gründe weshalb die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde.

Stadtverordneter Paulig schließt sich den Ausführungen von Herrn Schulte für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an.

Es folgt eine kontroverse Diskussion im Ausschuss.

Zu A), Seite 4:

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

A)

Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Unterstraße südlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

B)

Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) den zwischen der Stadt und dem Bauträger abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Er ist somit Inhalt der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung.

 

C),

Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen), den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Unterstraße“ mit Begründung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.