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Die Stadtverordneten Wartmann und Schmitz-Mohr nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Stadtverordneter Schulte erläutert den Anwesenden die Gründe weshalb die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen werde. Stadtverordneter Paulig schließt sich den Ausführungen von Herrn Schulte für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an. Es folgt eine kontroverse Diskussion im Ausschuss. Es werden folgende Beschlüsse gefasst: A) Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Unterstraße südlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. B) Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) den zwischen der Stadt und dem Bauträger abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Er ist somit Inhalt der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung. C), Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Ja-Stimmen (17 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG, 1 Bürgermeister) bei 16 Gegenstimmen (12 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen), den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Unterstraße“ mit Begründung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. |
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