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Stadtverordneter
Rehse bittet um Auskunft über die aus Anlass der Verlegung des Kanals im Zuge
der Ausbaumaßnahme ‘Lange Heide’ entstandenen Mehrkosten. Die Verwaltung wird
hierzu im Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb berichten. Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig die Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die
Erschließungsanlage "Lange Heide" wie folgt: Gemäß § 5 Abs. 2
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt
Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die
Erschließungsanlage "Lange Heide",
und zwar vom Einmündungsbereich zur B 51 bis zum Einmündungsbereich zur
Stichstrasse "Lange Heide" und der hiervon abzweigenden ca. 70 m
langen Stichstrasse ein Abrechnungsabschnitt gebildet. |
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