Auszug - Kündigung des Überlassungsvertrages des Rheinisch-Bergischen Kreises gegenüber dem Ev. Kreiskinderheim Wermelskirchen gGmbH zum 31.12.03 - Sachstandsbericht der Verwaltung  

 
 
18. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.02.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0014/2003 Kündigung des Überlassungsvertrages des Rheinisch-Bergischen Kreises gegenüber dem Ev. Kreiskinderheim Wermelskirchen gGmbH zum 31.12.03
- Sachstandsbericht der Verwaltung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:FrauLudwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Heckmann erläutert kurz die Vorlage und erklärt, dass von Seiten der Stadt ein Erwerb der Immobilie aus fin

Herr Bürgermeister Heckmann erläutert kurz die Vorlage und erklärt, dass von Seiten der Stadt ein Erwerb der Immobilie aus finanziellen Gründen nicht erwogen wird. Jedoch wird in Kooperation mit allen Betroffenen ein Konzept erstellt, welches für alle Beteiligten tragbar sein wird. Er sichert den Ausschussmitgliedern zu, dass sie auch weiterhin eingebunden werden. Weiter erklärt er, dass die soziale Bindung im Bebauungsplan auch bei der weiteren Nutzung berücksichtigt wird.

Herr Jäckle – Kreiskinderheim -  wird unter Zustimmung der Ausschussmitlgieder das Rederecht eingeräumt.  Er  berichtet, dass zu diesem Thema am 08.03.2003 eine Klausurtagung im Kreiskinderheim stattfinden wird. Er hofft ebenfalls auf eine einvernehmliche Lösung. Herr Brosze (freie Träger) merkt an, dass der Beschluss im Kreistag, an welchem auch Regionalpolitiker beteiligt waren, für ihn unverständlich bleibt.

Herr Vorsitzender Bilstein stimmt dem zu und erklärt, dass der Beschluß nun gefaßt ist und jetzt die Hilfe vorrangig sein sollte. Dieses Thema wird auch in den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses aufgegriffen und über den weiteren Sachstand berichtet.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Sachstandsbericht zur Kenntnis

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Sachstandsbericht zur Kenntnis.