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Stadtverordneter Schulte verlässt vor Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Abstimmung hieran gemäß § 31 GO nicht teil. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Kunstverein Wermelskirchen e. V. die angemieteten Räume im städtischen Gebäude Markt 9, 42929 Wermelskirchen, bis 31.12.2011 mietzinsfrei zu überlassen; lediglich die Mietnebenkosten sind vom Kunstverein Wermelskirchen e. V. zu erstatten. In den Mietvertrag sind die im Sachverhalt der Beschlussvorlage aufgeführten Vertragsbestandteile zu übernehmen. |
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