Auszug - Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass; Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8
RAT/0862/2006 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass;
Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Engelbracht, Paul
 
Beschluss

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs

Stadtverordnete Reetz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.

 

 

Antrag von BÜFO, FDP, UWG, WNK-UWG freies Parken (Dauer 4 Std.) auf von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen während der 4 Adventssamstage

 

Stadtverordnete Paulig regt an, das freie Parken an den genannten Tagen ohne zeitliche Einschränkung zu ermöglichen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 12 Stimmen (1 Bürgermeister, 4 SPD, 1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 2 Bürgerforum, 1 WNK, 1 UWG) gegen 2 Stimmen (CDU) bei 4 Enthaltungen (CDU) die Parkraumbewirtschaftung per Eilbeschluss für die nächsten 4 Samstage außer Kraft zu setzen