Auszug - Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0809/2006 Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2007 wie folgt:

 

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    119,00 €          (bisher: 136,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      283,00 €          (bisher: 338,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         227,00 €          (bisher: 268,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                                          78,00 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.