Auszug - Herstellung des Schwanenplatzes hier: Widmung als begeh- und befahrbarer Platz für den öffentlichen Verkehr  

 
 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0861/2006 Herstellung des Schwanenplatzes
hier: Widmung als begeh- und befahrbarer Platz für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke des „Schwanenplatzes“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 28, Flurstücke: Teilstück aus 611, 628, 1007

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW als sonstige öffentliche Straßen eingestuft. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird wie folgt beschränkt:

 

Bereich A: fußläufig

Bereich B + C: Parken

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.