Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.02.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0875/2007 Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum"
hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wege

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig  gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.