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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Allgemeinverfügung
für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04.10.2006 zur
Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern“, wie sie als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt war, zu beschließen. |
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