Auszug - Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung nach § 15 der Hauptsatzung; Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0872/2007 Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung nach § 15 der Hauptsatzung;
Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.