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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis. Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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