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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt und die beigefügten Anlagen Anlage 1 - Bildung von Haushaltsresten/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO – Jahresabschluss 2006 Anlage 2 - Ermächtigungen für den Haushalt 2007 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den hierin vom Stadtkämmerer verfügten einzelnen - Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 GemHVO sowie den - außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 84 GO NW in den Teilfinanzplänen/Teilergebnisplänen zuzustimmen. |
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