Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW hier: Abführung der unterhaltsrechtlichen Einnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gem. unterhaltsrechtlichem Auftrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0912/2007 Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW
hier: Abführung der unterhaltsrechtlichen Einnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gem. unterhaltsrechtlichem Auftrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Aubel, Hans-Willi
2. Nötzel, Carmen
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gem

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gem. § 83 Abs. 2 GO NW, beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig Auszahlungen (Finanzplan) in Höhe von 72.444,68 € zu beschließen.