Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW
hier: Abführung der unterhaltsrechtlichen Einnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gem. unterhaltsrechtlichem Auftrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
gem
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig gem. § 83 Abs. 2 GO NW, beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig
Auszahlungen (Finanzplan) in Höhe von 72.444,68 € zu beschließen.