Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen einstimmig, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Wermelskirchen einstimmig, die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten
Form zu beschließen.