Auszug - Ausbau Schwanenplatz hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0931/2007 Ausbau Schwanenplatz
hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
 
Beschluss

Stadtverordnete Reetz übernimmt den Vorsitz ab diesem Tagesordnungspunkt

 

Ab diesen Tagesordnungspunkt übernimmt die 1. stellv. Bürgermeisterin Frau Christel Reetz den Vorsitz.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto I 09012601 (vorher Haushaltsstelle 1.615.9601.9) „Umbau Schwanenplatz“ und dem Auftragssachkonto I 02023731 (vorher Haushaltsstelle 1.731.960.0.8) „Kirmesanteil Schwanenplatz“

 

                                                                        von                              1.798.000,00 €

 

                                                                        um                                  190.000,00 €

 

                                                                        auf                               1.988.000,00 €

 

gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rd. 190.000 € wurden in 2006 kassenwirksam.

Sie sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Unterabschnittes 615 durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen gedeckt worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, beim Auftrag I 02023731 „Kirmesanteil Schwanenplatz“ Auszahlungen von 44.000 € außerplanmäßig bereit zustellen zu beschließen. Als Deckung steht der Auftrag I 09012601 „Umbau Schwanenplatz“ zur Verfügung.

 

Herr Rehse ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend.