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Auf Nachfrage des Stadtverordneten Bilstein erklärt Herr Graef, dass die in der Satzung angegebene Uhrzeit zur Löschung des Feuers eine Richtzeit ist, von der Ausnahmen genehmigt werden können. Stadtverordneter Bilstein beantragt für die SPD-Fraktion, die in der Satzung angegebene Zeit zur Löschung des Feuers von 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr zu ändern. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei 6 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP) zu. Herr Graef teilt mit, dass auf Anregung des Umweltausschusses die ordnungsbehördliche Verordnung in § 4, Absatz 1, Satz 5 dahingehend geändert wird, dass zwei erwachsene Personen für die Beaufsichtigung des Feuers notwendig sind. Der Rat der Stadt Wermelskirchen
nimmt die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch
Verbrennen vom 04.10.2006 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt mit 47 Ja-Stimmen (17
CDU, 12 SPD, 8 BüFo, 5 WNK, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bürgermeister) bei 1 Gegenstimme (CDU) und 7 Enthaltungen (4
FDP, 3 UWG) die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen
zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von
Brauchtumsfeuern“, unter Berücksichtigung der Anregungen des
Umweltausschusses sowie des Antrages der SPD-Fraktion. |
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