Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0780/2006 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Bilstein, erklärt Herr Graef, dass die in der Satzung angegebene Uhrzeit zur Löschung des F

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Bilstein erklärt Herr Graef, dass die in der Satzung angegebene Uhrzeit zur Löschung des Feuers eine Richtzeit ist, von der Ausnahmen genehmigt werden können.

Stadtverordneter Bilstein beantragt für die SPD-Fraktion, die in der Satzung angegebene Zeit zur Löschung des Feuers von 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr zu ändern.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei 6 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 FDP) zu.

 

Herr Graef teilt mit, dass auf Anregung des Umweltausschusses die ordnungsbehördliche Verordnung in § 4, Absatz 1, Satz 5 dahingehend geändert wird, dass  zwei erwachsene Personen für die Beaufsichtigung des Feuers notwendig sind.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04.10.2006 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt mit 47 Ja-Stimmen (17 CDU, 12 SPD, 8 BüFo, 5 WNK, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bürgermeister)  bei 1 Gegenstimme (CDU) und 7 Enthaltungen (4 FDP, 3 UWG) die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern“, unter Berücksichtigung der Anregungen des Umweltausschusses sowie des Antrages der SPD-Fraktion.