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Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto I 12112007 (vorher Haushaltsstelle 1.639.966.1.8) „Ausbau Oberwinkelhausen“ von 620.000,00 € um 385.000,00 € auf 1.005.000,00 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Dazu kommen Mehrausgaben gemäß Aufstellung von 65.000 € (siehe Sachverhalt). Die Mehrausgaben in Höhe von 385.000,00 € werden in 2007 und 2008 kassenwirksam. Sie können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Produktgruppe / Produkt durch Minderausgaben in 2007 von 237.000 € und der Verpflichtungsermächtigung von 148.000 € bei dem Auftrag I 12111012 (Im Rosenacker) zunächst gedeckt werden. (Deckung endgültig in Höhe von 90 % über Beiträge im Rahmen des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes) Der Rat
der Stadt beschließt einstimmig bei 8 Enthaltungen (5 WNK/UWG, 3 FDP) folgende Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83
Abs. 2 GO NW überplanmäßig/außerplanmäßig bereitzustellen: a) 42.000 € überplanmäßig bei der Sanierung Bachdurchlass bei Produkt 012.002.001. Deckung durch Minderausgaben beim gleichen Produkt bzw. beim Produkt 012.001.002 b) 13.000 € außerplanmäßig bei der Teichsanierung bei Produkt 013.002.001 Deckung durch Minderausgaben beim Produkt 012.001.002 |
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