Auszug - Bestellung der Schulleitungen gem. § 61 Schulgesetz Entsendung eines stimmberechtigten Schulträgervertreters nebst Stellvertreter und zwei beratenden Schulträgervertretern in die Schulkonferenzen der Schulen in Wermelskirchen  

 
 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0885/2007 Bestellung der Schulleitungen gem. § 61 Schulgesetz
Entsendung eines stimmberechtigten Schulträgervertreters nebst Stellvertreter und zwei beratenden Schulträgervertretern in die Schulkonferenzen der Schulen in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (CDU)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (CDU)

 

a)         den Bürgermeister als stimmberechtigten Schulträgervertreter sowie den Dezernenten als dessen Stellvertreter

 

und

 

b)         den Vorsitzenden des Schulausschusses sowie dessen Stellvertreter als beratende Schulträgervertreter

 

im Rahmen des § 61 des Schulgesetzes in die für die Wahl der Schulleitungen

erweiterten Schulkonferenzen der Schulen in Wermelskirchen zu entsenden.