Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NW
hier: Abführung der unterhaltsrechtlichen Einnahmen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gem. unterhaltsrechtlichem Auftrag an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 83
Abs. 2 GO NW, beim Produkt 005.002.003 überplanmäßig Auszahlungen (Finanzplan)
in Höhe von 72.444,68 €.