Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig
die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.