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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Er beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag über die zum Verfahren erforderlichen Planungsleistungen mit dem Antragsteller, Herrn Architekt Hans-Joachim Geiser, Stumpf 10, 42929 Wermelskirchen, abzuschließen. |
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