A) Abwägung Beschlussvorschlag zu a) 6, Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Anregung zu
berücksichtigen und die in Rede stehende Satzungstextstelle entsprechend der Prüfung/Abwägung
redaktionell zu überarbeiten. B) Satzungsbeschluss, Seite 3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung „Neuenhöhe Nord“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Fassung, zu beschließen. |
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