Auszug - Außenbereichssatzung gem § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Neuenhöhe Nord" A) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behörden gem. § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss gem. § 35 (6) BauGB  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0940/2007 Außenbereichssatzung gem § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Neuenhöhe Nord"
A) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 35 (6) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

A) Abwägung

A) Abwägung

Beschlussvorschlag zu a) 6, Seite 3

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Anregung zu berücksichtigen und die in Rede stehende Satzungstextstelle entsprechend der Prüfung/Abwägung redaktionell zu überarbeiten.

 

B) Satzungsbeschluss, Seite 3

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung „Neuenhöhe Nord“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Fassung, zu beschließen.