Beigeordneter Graef weißt auf eine Stellungnahme der Kreisbehörde als Obere Bauaufsichtsbehörde hin, auf deren Grundlage der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht. Demzufolge wäre eine Ausweitung des Satzungsbereiches in südwestliche Richtung hinter Haus Nr. 21 rechtswidrig. Stadtverordneter Burghoff beantragt für das Bündnis, den Satzungsbereich zu ändern. Eine entsprechende Plandarstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Stadtverordneter Bilstein beantragt für die SPD-Fraktion, den im Bereich der Bebauung befindlichen Baukörper, dessen Baurechtmäßigkeit aufgrund einer von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung entfallen ist, aus dem Satzungsbereich herauszunehmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag des Bündnisses mit 14 Ja-Stimmen (8 CDU, 2 BüFo, 1 UWG, 1 WNK/UWG, 1 FDP, 1 ohne Fraktion) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen) zu. Der Antrag der SPD-Fraktion wird daraufhin nicht mehr zu Abstimmung gestellt. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr beschließt mit 14 Ja-Stimmen (8 CDU, 2 BüFo, 1
UWG, 1 WNK/UWG, 1 FDP, 1 ohne Fraktion) bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 Bündnis
90/Die Grünen) den Satzungsbereich gemäß des Antrages des Bündnisses zu
verändern. |
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