Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW) einstimmig (bei Nichtteilnahme des Stadtverordneten Rüdiger Bornhold zu Buchstabe b)), a) den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben und b) den Haupt- und Finanzausschuss hierüber in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus regt der Schulausschuss auf Vorschlag des Stadtverordneten Theodor Fürsich an, in den Schulen zu prüfen, ob die entstehenden Mehrkosten für ortsfremde Schülerinnen und Schüler bei Härtefällen über den Schulverein finanziert/teilfinanziert werden können. |
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