Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt
den Bericht des Bürgermeisters und der Werkleitung zur Einführung einer
Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften einstimmig zur Kenntnis. Demnach
wird eine solche Bürgschaft erst dann vom Auftragnehmer gefordert, wenn bei
Hochbauarbeiten eine Auftragssumme von 10.000,- Euro und bei Tiefbauarbeiten
eine Auftragssumme von 75.000,- Euro erreicht und überschritten wird. |
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