Auszug - Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften  

 
 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0139/2003 Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Hochbauamt
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen  Rechnungsprüfungsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters und der Werkleitung zur Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften einstimmig zur Kenntnis

Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters und der Werkleitung zur Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften einstimmig zur Kenntnis. Demnach wird eine solche Bürgschaft erst dann vom Auftragnehmer gefordert, wenn bei Hochbauarbeiten eine Auftragssumme von 10.000,- Euro und bei Tiefbauarbeiten eine Auftragssumme von 75.000,- Euro erreicht und überschritten wird.