Auszug - Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 hier: Erhöhung des Ablösebetrages  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0989/2007 Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000
hier: Erhöhung des Ablösebetrages
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 4

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW  vom 01.03.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen.