Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW vom 01.03.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen. |
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