Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit künftiger Darstellung als "Outdoor Sport- und Freizeitarena"  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0900/2007 Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit künftiger Darstellung als "Outdoor Sport- und Freizeitarena"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Bilstein spricht sich für seine Fraktion gegen die Outdoor Sport- und Freizeitarena aus und begründet die Ent

Stadtverordneter Bilstein spricht sich für seine Fraktion gegen die Outdoor Sport- und Freizeitarena aus und begründet die Entscheidung seiner Fraktion.

 

Auf Nachfrage von Stadtverordneten Bosbach erklärt Bürgermeister Weik, dass eine schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung gegenüber der Stadtverwaltung zu diesem Thema nicht vorliegt.

 

Sachkundiger Bürger Hauda spricht sich persönlich gegen die Outdoor Sport- und Freizeitarena aus.

 

Stadtverordneter Klein begründet die Entscheidung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Outdoor Sport- und Freizeitarena zu stimmen.

 

Stadtverordneter Bosbach erklärt, dass er persönlich gegen die Outdoor Sport- und Freizeitarena stimme und begründet seine Entscheidung.

 

Es folgt eine angeregte Diskussion im Ausschuss.

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (7 CDU, 2 Bürgerforum, 1 UWG, 1 WNK/UWG, 1 FDP) bei 7 Gegenstimmen (4 SPD, 1 CDU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 1 ohne Fraktion) gemäß § 2 (1) BauGB, die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen, zu beschließen.

Der Planbereich der Änderung ist der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.

Sollte aus welchen Gründen auch immer die Outdoor Sport- und Freizeitarena nicht realisiert werden können, wird der Flächennutzungsplan wieder in die Form der 23. Änderung aus dem Jahr 2003 zurückgeführt werden.