A) Abwägung Beschlussvorschlag zu a) 6, Seite 3 Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die
Anregung zu berücksichtigen und die in Rede stehende Satzungstextstelle
entsprechend der Prüfung/Abwägung redaktionell zu überarbeiten. B) Satzungsbeschluss, Seite 3 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung „Neuenhöhe Nord“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Fassung. |
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