Auszug - Außenbereichssatzung gem § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Neuenhöhe Nord" A) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behörden gem. § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss gem. § 35 (6) BauGB  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0940/2007 Außenbereichssatzung gem § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Neuenhöhe Nord"
A) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung von Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 35 (6) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

A) Abwägung

A) Abwägung

Beschlussvorschlag zu a) 6, Seite 3

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregung zu berücksichtigen und die in Rede stehende Satzungstextstelle entsprechend der Prüfung/Abwägung redaktionell zu überarbeiten.

 

 

B) Satzungsbeschluss, Seite 3

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung „Neuenhöhe Nord“ als Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch in der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beiliegenden Fassung.