Auszug - Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0968/2007 Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (FDP) die Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (FDP) die Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.