Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (FDP) die Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. |
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