Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Christel Reetz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW vom 01.03.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beigefügt. |
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