Auszug - Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 hier: Erhöhung des Ablösebetrages  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0989/2007 Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000
hier: Erhöhung des Ablösebetrages
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Christel Reetz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz

Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Christel Reetz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW  vom 01.03.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beigefügt.